Aktuelle Nachrichten – Europa
29.10.2008
Straßburg – „Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit.“ So klar und einfach klingt das in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Und doch wird gegen diesen Satz auch in Europa immer wieder verstoßen: Mehr als 30.000 Bürger riefen allein im vergangenen Jahr den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) an. In den vergangenen zehn Jahren ist die Zahl der Beschwerden und Urteile explodiert. Denn am 1. November 2008 wurde der schon 1959 gegründete Gerichtshof in Straßburg vom Neben- zum Vollgericht.
„Wir sind für viele Bürger die Instanz, an die sie sich vertrauensvoll wenden, nachdem sie Misstrauen in ihre eigene Judikatur hegen oder ein ganz unzulängliches Gerichtswesen haben“, sagt die deutsche Richterin Renate Jaeger. Die 67-Jährige arbeitet seit vier Jahren in Straßburg, gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus 46 weiteren Ländern. Bis 1998 hatte der EGMR kein eigenes Personal, stattdessen reisten nationale Richter zu einzelnen Sitzungen an.
Ihre Urteile, da ist Jaeger sicher, helfen. In Deutschland etwa seien „die Rechte nichtehelicher Väter gestärkt worden von hier aus“, sagt die ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht. So sprach der EGMR im Jahr 2004 einem in Deutschland lebenden Türken das Sorgerecht für seinen unehelich geborenen Sohn zu, den die Mutter in eine Adoptivfamilie gegeben hatte.
Der letzte große deutsche Fall am EGMR war die Klage des Kindsmörders Markus Gäfgen, der die Bundesrepublik wegen Androhung von Folter verurteilen lassen wollte. Der Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler scheiterte mit seinem Antrag, weil der deutsche Staat bereits strafrechtlich gegen die verantwortlichen Polizeibeamten vorgegangen war und weil die Geständnisse, die Gäfgen unter Zwang ablegte, im Strafprozess nicht verwertet wurden.
In vielen Fällen aber gibt der Gerichtshof den Klägern recht. Allein im vergangenen Jahr ergingen mehr als 1.500 Entscheidungen, in fast 90 Prozent davon wurde der beklagte Staat wegen einer Menschenrechtsverletzung verurteilt. Gut ein Fünftel dieser Urteile betrafen die Türkei, 13 Prozent Russland, gefolgt von Polen, der Ukraine und Rumänien.
Auch in der Türkei und Russland zeigten die Urteile Wirkung, sagt Jaeger: „Die Kompensationsleistungen werden bezahlt, es gibt auch bestimmte Korrekturen am nationalen Recht.“ So sei in der Türkei für Opfer der Kämpfe zwischen den Streitkräften und kurdischen Rebellen mittlerweile ein funktionierendes Entschädigungssystem aufgebaut worden.
Dennoch steht der EGMR vor einem gewaltigen Problem: „Der Gerichtshof ertrinkt in seinem eigenen Erfolg“, sagt Jaeger. Die 47 Richter kommen angesichts der Flut von Klagen nicht mehr hinterher: Mehr als 79.000 Beschwerden harrten Anfang dieses Jahres noch einer Entscheidung.
Für seine Aufgaben ist der Gerichtshof weder personell noch finanziell hinreichend ausgestattet. „Das Gerichtsgebäude ist schon jetzt zu klein, die Juristen sitzen teilweise zu viert in einem Raum“, sagt Jaeger.
Das Budget sei mit 50 Millionen Euro jährlich „lächerlich niedrig: das sind 25 Prozent der Kosten für die Pendelei des EU-Parlaments“, bemerkt die Richterin mit Blick auf das Sitzungsgebäude auf der anderen Seite des Flüsschens Ill. Die 785 EU-Abgeordneten tagen dort nur einmal im Monat, sonst arbeiten sie in Brüssel – das Hin und Her kostet die europäischen Steuerzahler 200 Millionen Euro im Jahr. „Wenn man allein dafür, dass die ab und zu hier in Straßburg tagen, vier Mal so viel ausgibt, wie einem dieser Gerichtshof wert ist – das steht in keinem Verhältnis“, kritisiert Jaeger.
Während das Europaparlament aus dem milliardenschweren EU-Haushalt finanziert wird, gehört der EGMR zum notorisch klammen Europarat. Diese Organisation ist mit 47 Mitgliedstaaten zwar weitaus größer als die EU, aber politisch weniger bedeutsam. Das Budget für den Europarat beläuft sich in diesem Jahr insgesamt auf 200 Millionen Euro, ein Viertel davon erhielt der Menschenrechtsgerichtshof. „Jeder Euro, der mehr in den Gerichtshof fließt, fehlt dem Europarat. Und da sollen wir annehmen, dass die freiwillig auf Geld verzichten? Wir müssten ein unabhängiges Budget haben“, fordert Jaeger.
Im kommenden Jahr wird der Gerichtshof wohl fünf Millionen Euro mehr erhalten als bislang. Zu einer deutlichen Aufstockung des Haushalts scheinen die Mitglieder des Europarats, darunter auch Deutschland und die übrigen EU-Staaten, nicht bereit. Überdies wird eine Reform des Gerichtsstatuts, mit der einfache Verfahren beschleunigt werden sollten, durch Russland blockiert.
Wie wenig der Menschenrechtsgerichtshof gepflegt wird, macht schon allein der Status der Richter deutlich: Anders als die EU-Beschäftigten fallen sie während ihres Aufenthalts im Ausland aus den nationalen Sicherheitssystemen, ihre Arbeit am EGMR wird dort nicht angerechnet. Umso bemerkenswerter findet Jaeger die Erfolge des Gerichts: „Trotz der unsicheren und überlasteten Basis: Die Entscheidungen sind nicht ängstlich.“ (AP)