Harmonie und Balance im Alltag – „Die Angst, nicht sterben zu dürfen“ – Verena Schmitt-Roschmann
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„Die Angst, nicht sterben zu dürfen“

Verena Schmitt-Roschmann

02.04.2007

Berlin – Am Ende in Frieden, ohne Schmerzen, zu Hause, im Kreise lieber Menschen sanft einschlafen. Einen solchen Tod wünschen sich Umfragen zufolge die meisten Menschen in Deutschland. Doch schwant vielen, dass die Realität anders aussieht. Viele treibe die „Angst, an Schläuchen zu hängen oder nicht sterben zu dürfen“, sagte die Links-Abgeordnete Monika Knoche am Donnerstag in der Grundsatzdebatte des Bundestags.

Daneben gibt es viele andere Ängste. Den Verstand zu verlieren, im Koma, beatmet von Maschinen dahin zu vegetieren oder am Ende des Lebens über eine Sonde irgendwo im Heim Flüssignahrung in den Magen gepumpt zu bekommen. Viele Menschen haben deshalb Vorkehrungen getroffen. Schätzungen zufolge haben acht Millionen Menschen in Deutschland in Patientenverfügungen festgelegt, was im Notfall, wenn sie sich nicht mehr äußern können, mit ihnen getan werden soll oder nicht.

Obwohl solche Patientenverfügungen seit gut 20 Jahren auf dem Vormarsch sind und sich vor allem die Kirchen um eine intensive Debatte bemüht haben, bewegen sie sich derzeit in einer rechtlichen Grauzone. Zwar hat sie der Bundesgerichtshof 2003 grundsätzlich für verbindlich erklärt. Das Urteil wirft aber offenbar im medizinischen Alltag viele Fragen auf, wie auch die Bundesärztekammer berichtet. Häufig wird wegen irgendwelcher Zweifel doch über die Verfügungen hinweggegangen. Ein Gesetz soll deshalb künftig mehr Rechtsklarheit schaffen.

Darüber zumindest waren sich die meisten der 30 Redner in der dreieinhalbstündigen Debatte im Bundestag weitgehend einig. Nur wenige folgten dem Argument der Bundesärztekammer, ein Gesetz sei überflüssig, weil es die ersehnte Klarheit in den so vielfältigen Fragen von Leben und Tod nicht geben könne. Vielen Parlamentarierern, die sich ohne Fraktionszwang in ganz ungewöhnlichen Bündnissen zusammenfanden, war dennoch das Unbehagen anzumerken, die ureigen persönlichen Schicksalsfragen in Paragrafenwerke zu zwängen.

Vorrang für das Leben

Noch ist auch völlig unklar, ob Patienten am Ende mehr oder weniger Rechte zur Selbstbestimmung ihrer medizinischen Behandlung bekommen werden. So läuft eine Initiative des CDU-Rechtsexperten Wolfgang Bosbach darauf hinaus, dass Patientenvorgaben – anders als bislang – nur noch bei unumkehrbar tödlichen Krankheiten gelten sollen. Heute kann ein alter Mensch schriftlich festlegen, dass er nicht per Magensonde ernährt werden will, auch wenn er dann verhungert. Künftig soll nach Bosbachs Vorschlag nur ein Krebskranker seinen Verzicht auf eine Chemotherapie erklären dürfen, vorausgesetzt, die Ärzte geben ihm keine Überlebenschance mehr.

Bosbach argumentierte, bei Patientenerklärungen bleibe immer eine Unsicherheit. Viele entschieden sich bei Krankheit anders, als sie sich es vorher vorgestellt hätten. Nur wenn die Patienten ohnehin todgeweiht sind, ist das aus Sicht des CDU-Politikers und seiner Mitstreiter in SPD, FDP und Grünen tolerierbar. Wenn es hingegen eine Überlebenschance gibt, dann hat dies aus seiner Sicht Vorrang. Sein Fraktionskollege Jürgen Gehb nannte das Beispiel des Selbstmörders: Den versucht man ja auch vom Sprung abzubringen und beruft sich nicht auf sein Selbstbestimmungsrecht.

Der Papst starb zu Hause

Eine andere große Gruppe von Abgeordneten argumentiert entgegengesetzt. Wer bei Bewusstsein sei, dürfe ja ganz selbstverständlich auf eine Behandlung verzichten, auch wenn dies seinen Tod bedeutet, sagte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Dasselbe Recht müsse ein Patient haben, der dies im Voraus schriftlich festlege. Diese Willensbekundung sei vielleicht schwächer als eine, die man direkt im aktuellen Fall macht, meinte der FDP-Politiker Michael Kauch. Aber die Alternative wäre doch, dass Dritte bestimmen dürfen. Es gehe nicht um töten, sondern um sterben lassen, erinnerte Kauch.

Umstritten ist im Parlament auch noch, welche Vorgaben eine Patientenverfügung künftig erfüllen muss. Die SPD-Abgeordnete Carola Reimann plädierte dafür, sie nicht nur schriftlich einzufordern, sondern auch eine ärztliche Beratung und die Pflicht zur Aktualisierung vorzuschreiben – alles mit dem Ziel, Zweifelsfälle gering zu halten. Andere Abgeordnete halten dies für völlig unrealistisch und wollen vor allem kein „Verfallsdatum“ der Verfügungen.

Dem CSU-Abgeordneten Wolfgang Zöller geht das alles zu weit. „Ich bin der Meinung, diese Vielfalt kann man nicht gesetzlich regeln.“ Er plädierte für Einzelvorschriften, zum Beispiel, wann ein Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden muss. Zöller erinnerte an den Tod von Papst Johannes Paul II. „Lasst mich zum Haus des Vaters gehen“, habe der gesagt und eindeutig den Wunsch geäußert, nicht noch einmal ins Krankenhaus gebracht zu werden. Wenig später fiel er ins Koma und starb in seinen Privaträumen.

http://www.patientenverfuegung.de/ (AP)

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