Foto: AP Photo/Al Hartmann, Pool
Frankfurt/Main – Organspende ist in vielerlei Hinsicht ein heikles Thema. Einerseits geht es darum, nach dem eigenen Tod etwas für andere Menschen zu tun, andererseits ist vielen Menschen der Gedanke an die Entnahme eines Organs nach dem Lebensende ein Graus. Darüber hinaus dürften die kontroversen Diskussionen über eine Änderung des gesetzlichen Regelungen zusätzlich verunsichern und bei manchem eine Abwehrhaltung provozieren. Denn eines steht trotz einer Zunahme der Organspenderzahl in den vergangenen zehn Jahren fest: Der Bedarf an Spenderorganen ist um ein Vielfaches höher.
Derzeit gilt die so genannte erweiterte Zustimmungslösung: Entweder der Tote hat einen Spenderausweis – den haben allerdings nur 14 Prozent der Deutschen – oder die Angehörigen müssen entscheiden, was seinem Willen entsprochen hätte.
Doch nicht nur die Frage nach dem Einverständnis bewegt viele Menschen, wie die Mitarbeiter des Infotelefons Organspende bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wissen: Warum sollte man gerade jetzt eine Entscheidung für oder gegen Organspende treffen? Was passiert, wenn man seine Einstellung im Laufe der Zeit ändert? Woher bekommt man einen Spenderausweis?
Die Einstellung der Bundesbürger zum Thema Organspende ist nach Angaben der Bundeszentrale grundsätzlich positiv: Knapp 70 Prozent wären mit einer Organentnahme nach dem Tod einverstanden. Das sei wiederholt bei repräsentativen Umfragen herauskommen. „Für oder wider die Organspende – das ist eine Entscheidung, die einem niemand abnehmen kann“, heißt es bei der Kölner Behörde.
Grundsätzlich kommen neben Lebendspendern, für die besondere Bestimmungen gelten, Menschen in Frage, deren Gehirnfunktionen erloschen sind, deren Herz-Kreislauf-System aber noch künstlich aufrechterhalten wird. „Da aber in den meisten Sterbefällen zuerst der Herzstillstand eintritt, kommen nur wenige Verstorbene als potenzielle Organspender in Betracht“, erklärt die Gesundheitsbehörde. Nämlich jene, bei denen der Hirntod dem endgültigen Stillstand des Herzens vorausgeht und das Kreislauf-System am Laufen erhalten werden kann.
Den Angaben zufolge sterben in Krankenhäusern hier zu Lande jährlich rund 400.000 Menschen, wovon bei etwa einem Prozent der Hirntod vor dem Herzstillstand eintritt. Um die Erfolgsaussichten einer eventuellen Organspende zu überprüfen, werden im Falle eines Einverständnisses unmittelbar vor der Entnahme der Organe verschiedene Untersuchungen vorgenommen, um deren Funktionsfähigkeit zu prüfen.
Den Hirntod, die medizinische Voraussetzung für eine Organspende, stellen zunächst zwei Fachärzte unabhängig von einander fest. Dabei wird der irreversible Ausfall des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms diagnostiziert. Diese Anzeichen gelten als sichere innere Zeichen für den Tod eines Menschen.
Danach wird der Frage nach einer möglichen Einwilligung zur Organspende nachgegangen: Die Zustimmung ist die unabdingbare rechtliche Voraussetzung für eine Entnahme, wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation erläutert. Liegt keine schriftliche Einverständniserklärung etwa in Form eines Organspendeausweises vor, werden die Angehörigen nach dem bekannten oder mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gefragt, ehe die weiteren vorgeschriebenen Schritte eingeleitet werden können.
Der Besitzer eines Organspendeausweises kann sich generell für eine Organspende aussprechen, seine Bereitschaft auf bestimmte Organe beschränken oder grundsätzlich widersprechen. Mit dem Organspendeausweis müsse niemand fürchten, sich endgültig festzulegen. „Wer seine Einstellung ändert, muss lediglich die alte Erklärung vernichten. Auf einem neuen Ausweis kann man seine geänderte Einstellung festhalten“, heißt es weiter.
Darüber hinaus ist es den Experten zufolge auch möglich, seine Erklärung formlos schriftlich festzuhalten. Nutzlos ist dagegen eine testamentarische Erklärung, weil ein Testament erst zu einem Zeitpunkt eröffnet wird, an dem es für eine Organentnahme zu spät ist.
Einen Ausweis kann man entweder unter organspende-kampagne.de herunterladen, er ist aber auch in vielen Arztpraxen und Apotheken erhältlich und sollte bei den Personalpapieren aufbewahrt werden. Denn eine offizielle Registrierungsstelle gibt es nicht. Man kann ihn aber auch bei Angehörigen oder einer Vertrauensperson hinterlegen.
http://www.organspende-kampagne.de
http://www.dso.de (AP)
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