Nachrichten Deutschland – „Enormer Eingriff in die Intimsphäre“ – Mirjam Mohr
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Ethische Aspekte „Enormer Eingriff in die Intimsphäre“

Mirjam Mohr

04.01.2010

Frankfurt/Main (APD) Hat ein Kranker ein Recht darauf, selbst zu entscheiden, wer von seiner Krankheit erfährt? Oder muss er künftig auf Flugreisen verzichten, wenn er nicht will, dass ein Körperscanner dem Sicherheitspersonal am Flughafen seinen künstlichen Darmausgang oder seinen Insulinport offenbart? Die Diskussion um den Einsatz solcher Scanner wirft viele ethische Fragen auf. Denn selbst wenn eine neue Technik dafür sorgt, dass die Untersuchten nicht mehr nackt erscheinen, können auch umrissartige Aufnahmen in die Persönlichkeitsrechte eingreifen.

Als Ende 2008 wegen entsprechender Pläne auf EU-Ebene die Öffentlichkeit zum ersten Mal davon erfuhr, dass es so etwas wie „Nacktscanner“ gibt, war die Empörung in Deutschland noch parteiübergreifend groß. Von „Peep-Show“, „Kontrollwahn“ und „virtuellem Striptease“ war die Rede, der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble schloss den Einsatz von Nacktscannern aus und erklärte, er wolle nicht, dass die Bundespolizisten in den Verdacht gerieten, sie seien „heimliche Spanner“.

Ein Jahr später ist die Situation anders: Unionspolitiker befürworten Tests mit Körperscannern, und auch die FDP will sie nicht ausschließen. Das liegt daran, dass an einer Technik gearbeitet wird, die die Untersuchten nicht mehr nackt erscheinen lässt, sondern nur noch ihren Körperumriss zeigt, aber auf verdächtige Elemente aufmerksam macht. Das lässt die Akzeptanz steigen, ethische Probleme sind damit aber dennoch nicht beseitigt.

„Körperscanner befinden sich mitten in dem gesellschaftlichen Dilemma, dass sie einerseits Sicherheit und damit Bewegungsfreiheit ermöglichen sollen, aber gleichzeitig für Einschränkungen sorgen, die für bestimmte Personengruppen stärker sind als für andere“, erklärt Regina Ammicht Quinn. Die Professorin für Ethik an der Universität Tübingen gehört einem Forschungskonsortium an, das sich im Auftrag des Bundesforschungsministeriums mit ethischen Fragen beim Einsatz von Körperscannern beschäftigt.

Keine Einzelfallprüfung möglich

Ammicht Quinn verweist darauf, dass Nacktscanner einen „enormen Eingriff in die Intimsphäre“ darstellten, den viele nicht wollten, den einige aber auch gar nicht zulassen könnten, etwa aus religiösen Gründen wie bei Musliminnen. Sollte es tatsächlich gelingen, das gescannte Bild auf den Körperumriss zu reduzieren, „dann ist das sicher für viele Menschen ein erheblicher Vorteil, für manche aber trotzdem noch mit hohen Belastungen verbunden“. Denn die Scanner machten auch auf Urinbeutel, Windeln bei Menschen mit Inkontinezproblemen oder künstliche Darmausgänge aufmerksam.

Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert erklärt, eine solche Untersuchung tangiere zwar nicht den Kernbereich der Menschwürde, sei aber persönlichkeitsrelevant, so dass sie im Rahmen einer Abwägung gerechtfertigt werden müsse. Das Problem sei, dass es bei Massen-Untersuchungen an Flughäfen keine Ausnahmemöglichkeit oder Einzelfallprüfung geben könne, wie sie bei manchen etwa aus gesundheitlichen oder religiösen Gründen nötig sei.

Weichert verweist zudem auf die sogenannte „Entkleidungsdurchsuchung“ im Strafvollzug, die nur bei Gefahr im Verzug oder auf Anordnung des Anstaltsleiters im Einzelfall erlaubt sei. Der Einsatz von Nacktscannern komme einer solchen körperlichen Durchsuchung sehr nahe. Das Bundesverfassungsgericht habe nach der Klage eines Untersuchungshäftlings, der ohne auch nur den ansatzweisen Verdacht auf Drogenschmuggel einer solchen Untersuchung unterzogen wurde, hohe rechtliche Hürden aufgestellt. „Solche Untersuchungen sind zwar grundsätzlich zulässig, aber es muss einen konkreten Anlass geben“, erklärt der Datenschützer.

Keine hundertprozentige Sicherheit

Für den Datenschützer ist noch nicht klar, ob eine neue Technik, die nur die Körperumrisse zeigt, tatsächlich die ethischen Probleme beseitigen würde. „Die Ergebnisse liegen noch nicht vor und können deshalb noch nicht bewertet werden“, erklärt er. „Man muss erst noch untersuchen, was diese Scanner anzeigen, wie sich massive Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte vermeiden lassen und welche positiven Effekte mit ihnen überhaupt erreicht werden.“ Denn auch Körperscanner böten keine hundertprozentige Sicherheit, dass tatsächlich alle versteckten Waffen entdeckt würden.

Ammicht Quinn macht darauf aufmerksam, dass die Debatten Ende 2008 und Ende 2009 unter unterschiedlichen emotionalen Vorzeichen abgelaufen seien: 2008 habe Empörung vorgeherrscht, 2009 aber Angst, was die Akzeptanz zwar momentan steigen lasse. „Wenn die emotionale Betroffenheit aber abgeklungen ist, wird es keine nachhaltige Akzeptanz geben, so lange grundsätzliche ethische Fragen nicht geklärt sind“, glaubt die Ethik-Expertin. Zugleich müsse auch eine faktische Akzeptanz auf ihre Werte-Struktur hin geprüft werden; nicht alles, was in einer Situation der Angst von vielen Menschen akzeptiert werde, sei auch für die Einzelnen und die Gesellschaft förderlich. (AP)

 

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