Aktuelle Nachrichten – Deutschland
23.12.2009
Frankfurt/Main (APD) Für Familien hat sich im Jahr 2009 einiges geändert. Sei es durch umfassende rechtliche Reformen oder bemerkenswerte Urteile oberster Gerichte. Auch die Wirtschaftskrise hat sich in vielen Familien bemerkbar gemacht. In einem Interview der Nachrichtenagentur DAPD spricht sich die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstags, Isabell Götz, für eine Förderung einvernehmlicher Konfliktlösung aus und eine bessere personelle Ausstattung der Gerichte. Nachfolgend das Interview im Wortlaut:
DAPD: Frau Götz, welche Rolle spielen familiäre Streitfälle vor den Gerichten?
Götz: Da genügt ein Blick auf die Zahlen: Es gibt heute deutlich mehr Scheidungen als früher, damit geht natürlich die Zahl der Familienrechtsfälle nach oben. Die Wirtschaftskrise kommt hinzu: Wenn viele Menschen wegen Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können, steigt die Zahl der Unterhaltsstreitigkeiten. Daneben kann wirtschaftliche Unsicherheit und Depression zur Verschärfung schon bestehender familiärer Konflikte beitragen.
DAPD: Wie haben sich die Fälle im Laufe der Zeit entwickelt?
Götz: Auseinandersetzungen innerhalb einer Familie waren und sind immer mit großen Emotionen verbunden. Schließlich geht es in aller Regel um eine gescheiterte Lebensplanung in einem sehr persönlichen Bereich. Auch für den Richter ist das häufig eine Herausforderung, weil gerade in diesen Fällen eine Eskalation vermieden werden muss und doch alle Seiten ausführlich zu Wort kommen sollten. Denn das Gefühl, gehört worden zu sein, ist für die Akzeptanz einer Entscheidung, auch wenn sie dann anders ausfällt als erhofft, sehr wichtig.
Geändert hat sich in der letzten Zeit der Einfluss mediativer, also vermittelnder Elemente vor und im Verfahren selbst. Dazu trägt auch die Reform des Verfahrensrechts zum 1. September dieses Jahres bei. Es geht darum, dass die Parteien trotz möglicherweise extrem gegensätzlicher Standpunkte und Vorstellungen aufeinander zugehen und einvernehmliche Lösungen erarbeiten.
DAPD: Müsste es eine Ausweitung dieses Verfahrens geben?
Götz: Die Vorgaben im Gesetz sind ausreichend. Eine Mediation kostet aber Geld, oft sogar ziemlich viel. Es muss deshalb genügend erschwingliche und rasch verfügbare Mediatoren geben, wenn die Ehepartner in der Krise diesen Weg wählen wollen.
DAPD: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat jüngst ledigen Vätern in Deutschland mehr Rechte in der Sorgerechtsfrage zugesprochen. Wie beurteilen Sie die Straßburger Entscheidung?
Götz: Ich begrüße sie und halte sie für zutreffend. Nun ist der deutsche Gesetzgeber gefordert, eine neue Regelung zu schaffen. Derzeit können ledige Väter das Sorgerecht nämlich nur bekommen, wenn sie ihre Partnerin heiraten oder eine sogenannte Sorgeerklärung abgeben, die aber die Zustimmung der Mutter des Kindes voraussetzt.
Denkbar sind zwei Möglichkeiten: Entweder wird das Sorgerecht wie bei verheirateten Paaren geregelt, dann hätten auch unverheiratete Eltern ab Geburt des Kindes das gemeinsame Sorgerecht. Die andere Möglichkeit wäre, die derzeitige Regelung beizubehalten und dem Vater die Möglichkeit einzuräumen, das gemeinsame Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter durchzusetzen, wenn es mit dem Kindeswohl vereinbar ist.
DAPD: Welche weiteren Gerichtsentscheidungen im Familienrecht des Jahres 2009 sind aus Ihrer Sicht noch von größerer Bedeutung?
Götz: Zunächst die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Arbeitspflicht Geschiedener, die gemeinsame Kinder betreuen. Der BGH hat klargestellt, dass ab dem dritten Lebensjahr eines Kindes grundsätzlich eine Erwerbspflicht des Betreuenden besteht, nicht aber die Pflicht, sofort Vollzeit zu arbeiten. Der tatsächliche Umfang einer zumutbaren Erwerbstätigkeit muss anhand eines ganzen Bündels von Kriterien ermittelt werden.
Unterm Strich muss man sagen, dass es damit für alle Beteiligten aufwendiger geworden ist, weil jeder Fall einzeln ganz genau geprüft werden muss. Dadurch wird aber in jedem Einzelfall auch gerechter entschieden als bei einem Modell, das nur auf das Alter des Kindes abstellt. Darüber hinaus könnte man noch das Urteil des Verfassungsgerichts zum Namensrecht erwähnen...
DAPD: ... danach darf ein Ehepartner bei der Heirat auch künftig höchstens einen Doppelnamen bilden, aber keine Namensketten aus drei oder mehr Nachnamen...
Götz: Die Entscheidung hat die geltende Regelung vor allem wegen der Identifikationskraft des Namens, der Praktikabilität und dem Schutz künftiger Namensträger, also der Kinder, für zulässig erachtet. Der Familiengerichtstag hätte sich eine etwas liberalere Regelung gut vorstellen können.
DAPD: Wie fällt Ihr Kommentar zu den Neuerungen des Familienrechts aus, die am 1. September 2009 in Kraft getreten sind – Stichwort Versorgungsausgleich, Güter- und Verfahrensrecht?
Götz: Insgesamt sind das wichtige und zum Teil überfällige Neuerungen gewesen. Beim Versorgungsausgleich teilen die Ehepartner im Fall einer Scheidung jetzt alle erworbenen Rentenanwartschaften, auch die private Altersvorsorge sowie Betriebs- und berufsständische Renten, einfach zur Hälfte auf. Das ist wesentlich unkomplizierter und auch gerechter als die bisher notwendige Berechnung.
Durch Neureglungen beim Zugewinnausgleich wird das Beiseiteschaffen von Vermögen mit diversen Tricks vor dem Scheidungstermin deutlich erschwert. Das ist sehr zu begrüßen, aber man muss nach wie vor aufpassen. Denn jede Neuregelung führt auch zu neuen Tricks.
Seit dem 1. September gibt es zudem das sogenannte Große Familiengericht. Es ist für alle Streitigkeiten zuständig, die durch Verlobung, Ehe, Trennung und Scheidung entstehen können. Dazu gehören auch Verfahren, für die bislang die allgemeinen Zivilgerichte verantwortlich waren – etwa über gemeinsame Schulden oder ein gemeinsames Konto.
DAPD: Können denn diese neuen Aufgaben mit dem bisherigen Personalbestand bewältigt werden?
Götz: Um die Qualität zu halten, brauchen wir deutlich mehr Richterstellen, denn es gibt ja nicht nur neue Aufgaben, die Verfahren sollen auch schneller betrieben werden und es muss Zeit zur Fort- und Weiterbildung bleiben, gerade jetzt! Die Familiengerichte müssten um etwa ein Fünftel aufgestockt werden, wenn sie die Reformen effektiv umsetzen sollen.
DAPD: Welche Bedeutung hat das System Familie aus Ihrer Sicht heute und wie wird es sich künftig entwickeln?
Götz: Familie, das waren früher Eheleute mit ihren Kindern. Heute gibt es auch andere Formen von Partnerschaften, aus denen Kinder hervorgehen. Sie sind gesellschaftlich akzeptiert und werden vielfach gelebt. Nach wie vor ist die Ehe zwar die häufigste Form und das wird auch so bleiben. Aber der Gesetzgeber tut gut daran, das nichteheliche Zusammenleben zu berücksichtigen und insoweit bestehende Lücken im Gesetz zu schließen, wenn wir nicht den Anschluss an andere europäische Rechtsordnungen verlieren sollen.
DAPD: Jede Form des Zusammenlebens kann einmal scheitern – was raten Sie als Familienrichterin für den Ernstfall?
Götz: Ruhe bewahren, miteinander reden, professionelle Hilfe zulassen und auch in Anspruch nehmen und vor allem an die Kinder denken.
(Die Fragen stellte Daniel Rademacher.)
http://www.dfgt.de (AP)
Unterhalt für geschiedene Mütter eingeschränkt
(18.03.2009)
120.000 Kinder erleiden sexuellen Missbrauch in Familien und Umfeld
(23.08.2008)
Angsterkrankungen treten in Familien gehäuft auf
(20.02.2008)
Mangelnde Gespräche als Ursache für Probleme in Familien
(06.06.2007)