Frankfurt/Main – Bisher gibt es in Deutschland keinen allgemeinen Grenzwert für den Uran-Gehalt des Trinkwassers. In der Trinkwasserverordnung des Bundesgesundheitsministeriums ist lediglich festgelegt, dass Trinkwasser so beschaffen sein muss, dass „keine Schädigung der menschlichen Gesundheit“ zu befürchten ist.
Nur für Mineralwasser, das zur Herstellung von Babynahrung verwendet wird, gelten strenge Vorschriften: Hier dürfen keinesfalls mehr als zwei Mikrogramm pro Liter enthalten sein, was laut Stiftung Warentest auch eingehalten wird.
Derzeit wird im Bundesgesundheitsministerium diskutiert, ob ein deutschlandweit einheitlicher Trinkwasser-Grenzwert erlassen werden soll. „Wir wollen alles tun, um Gesundheitsgefahren möglichst auszuschließen“, sagt Ministeriumssprecher Klaus Vater.
Ein einheitlicher Grenzwert werde sich wohl am derzeitigen Uran-Leitwert des Umweltbundesamtes (UBA) orientieren, der bei zehn Mikrogramm pro Liter liegt, aber für Trinkwasserversorger nicht bindend ist. „Zehn Mikrogramm sind unbedenklich. Doch wer sein Leben lang einer höheren Belastung ausgesetzt ist, muss statistisch ab dem 70. Lebensjahr mit einer leichten Nierenschädigung rechnen“, sagt UBA-Trinkwassertoxikologe Hermann Dieter. (AP)