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"Zementmord"-Haupttäter darf abgeschoben werden

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13.12.2012

"Zementmord"-Haupttäter darf abgeschoben werden Foto: dapd/Uli Deck
"Zementmord"-Haupttäter darf abgeschoben werden

Foto: dapd/Uli Deck

Stuttgart – Der 2008 verurteilte Haupttäter im "Zementmord"-Fall kann nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in die Türkei abgeschoben werden. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, ist die Entscheidung rechtskräftig. Die Leipziger Richter wiesen die Ausländerbehörde aber an, die Ausweisung auf die Dauer von zehn Jahren zu befristen. Der heute 25-Jährige hatte seine ursprüngliche Klage gegen die Ausweisung zurückgenommen und vor Gericht versucht, das Wiedereinreiseverbot auf sieben Jahre zu begrenzen.

Der in Deutschland geborene türkische Staatsangehörige war 2008 vom Stuttgarter Landgericht in einem aufsehenerregenden Prozess wegen Mordes zu einer zehnjährigen Jugendstrafe verurteilt worden. Er hatte im August 2007 gemeinsam mit Komplizen einen 19 Jahre alten Schüler aus Kernen zu Tode geprügelt, die Leiche zerstückelt, in Blumenkübeln einbetoniert und im Neckar versenkt.

Das Regierungspräsidium Stuttgart verfügte schließlich im Mai 2009 die Ausweisung des Verurteilten und drohte im die Abschiebung aus der Haft an. Dagegen erhob der Mann Klage.

(Bundesverwaltungsgericht - Az.: 1 C 14.12)

dapd

 

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