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Schäuble erwägt Grundgesetz-Änderung für Sicherheitsgesetze

DAPD

04.04.2007

Düsseldorf – Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will zur Durchsetzung neuer und schärferer Sicherheitsgesetze notfalls das Grundgesetz ändern. Das gelte für die von ihm geplanten Zugriffsrechte der Sicherheitsbehörden auf Computer, wie der CDU-Politiker dem „Handelsblatt“ sagte.

„Wenn worüber sich die Juristen streiten in diesen Fällen Artikel 13 Grundgesetz, der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert, berührt ist, brauchen wir womöglich hier eine Ergänzung, um diesen Eingriff auf eine verfassungsrechtlich sichere Grundlage zu stellen“, wird Schäuble zitiert. Über die rechtlichen Grenzen habe er bereits mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gesprochen. Schäuble verwies auf die Grundgesetzänderung bei der akustischen Wohnraumüberwachung: „Da wurde auch schon mal Artikel 13 ergänzt. Auch wenn es eine schwierige politische Auseinandersetzung darüber gab.“

Schäuble forderte zudem, Fingerabdrücke zukünftig nicht nur im Reisepass zu speichern, sondern auch bei den Passämtern zu hinterlegen. „Die Menschen, die viel reisen, erwarten vom Staat, dass sie auch überall sicher sind. Das Unbehagen an der Moderne kann aber nicht ausschließlich zu Lasten der inneren Sicherheit gehen“, sagte Schäuble.

Der CDU-Politiker wies zugleich die Kritik des Koalitionspartners SPD zurück, der Eingriff in die Bürgerrechte könne unverhältnismäßig sein. Befürchtungen, die Daten könnten unkontrolliert von Sicherheitsbehörden abgerufen werden, hält der Minister für unbegründet: „Es geht zunächst um die Dokumentensicherheit und die Rückkopplung mit den Passbehörden. Aber nur damit es nicht vernetzt werden kann, können wir die Daten doch nicht gleich vernichten.“ (AP)

 
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