Technik - Aktuelle Nachrichten – Auf Düsentriebs Spuren – Daniel Rademacher
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Aktuelle Nachrichten – Technik

Auf Düsentriebs Spuren

Daniel Rademacher

18.04.2007

Frankfurt/Main – Allein ein Blick in die Statistik zeigt es schon: Deutschland ist ein Land der Erfinder. 60.500 Patentanmeldungen zählte das Deutschen Patent- und Markenamt in München für das vergangene Jahr. „Wir sind Patent-Europameister“, sagt Behördensprecher Richard Vilsbeck. Wer es Daniel Düsentrieb gleichtut und seinem Erfindergeist freien Lauf lässt, kommt an der Behörde in München kaum vorbei – sofern er seine Idee vermarkten und rechtlich schützen lassen will, was hier zu Lande vor allem eine Sache der Industrie ist.

Das Patent – per Urkunde nach einer meist längeren Prüfung verliehen – gibt dem Inhaber für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren das Recht, über die Erfindung allein zu verfügen: Er kann Lizenzen vergeben oder notfalls gerichtlich jedem anderen die Nutzung seiner Erfindung untersagen. „Ein Patent ist natürlich auch ein Qualitätsmerkmal“, betont Patentprüfer Bernd Antonius, gibt aber zu bedenken: „Man hält sich damit den Wettbewerber vom Leibe – nicht mehr nicht weniger. Ein Selbstläufer für wirtschaftlichen Erfolg ist ein Patent jedenfalls nicht.“

Doch der Weg zur Patenturkunde, dem Ritterschlag für jeden Erfinder, ist nicht ganz ohne: „Grundsätzlich können nur technische Erfindungen geschützt werden. Sie müssen weltweit neu sein, einer erfinderischen Leistung entsprechen und gewerblich anwendbar sein“, erläutert Vilsbeck. Daher können sich Schöpfer von wissenschaftlichen Theorien, mathematischen Methoden oder andere Entdeckungen den Gang zum Patentamt sparen. Das gilt auch für zwielichtige Erfindungen wie Einbruchswerkzeuge.

Bei der Daten- und Informationsverarbeitung gilt, dass ein einzelnes EDV-Programm an sich nicht patentiert werden kann. Wohl aber wenn es auch technische Merkmale aufweist – zum Beispiel Anti-Blockier-Systeme für Kraftfahrzeuge.

Nach dem Patentantrag hat der Anmelder bis zu sieben Jahre Zeit, auch einen weiteren Antrag zu stellen, der die eigentliche Patentprüfung in Bewegung setzt. Insgesamt sind für diese Schritte 410 Euro zu bezahlen. Der Tag der Anmeldung ist entscheidend, denn danach eingehende Patentwünsche der gleichen oder ähnlichen Erfindung von Konkurrenten können keine Urkunde mehr bekommen.

„Man kann ein Patent also auch strategisch nutzen“, erklärt Vilsbeck. Wer gleich den europäischen Markt für seine Kreation im Blick hat, sollte sich direkt an das ebenfalls in München beheimatete Europäische Patentamt wenden.

In der deutschen Behörde liegt es dann an den rund 600 Prüfern, die Erfindung zu untersuchen und zu klären, ob sie die Voraussetzungen für die Erteilung eines Patents erfüllen. Von den jährlich rund 60.000 Anmeldungen hat am Ende nur ein Drittel Erfolg. „Wir setzen hohe Qualitätsmaßstäbe an“, erläutert Vilsbeck. Nach der Veröffentlichung des Patents in zentralen Datenbanken hat die Konkurrenz noch drei Monate lang Zeit, Einspruch zu erheben. Gibt es keine Beschwerden oder bleiben sie vor dem Patentgericht ohne Erfolg, gilt das Schutzrecht, für das dann jährlich eine Gebühr bezahlt werden muss.

Gebrauchsmuster ist der kleine Bruder des Patents

Wesentlich kostengünstiger und einfacher zu bekommen ist ein so genanntes Gebrauchsmuster. „Das ist quasi der kleine Bruder des Patents“, sagt Fachmann Vilsbeck. Das Schutzrecht wird ohne Prüfung auf Neuheit verliehen. Im Streitfall ist es aber viel leichter möglich, das Recht auch wieder zu verlieren. Eine Gebrauchsmuster-Anmeldung kostet bloß 40 Euro.

Das Patent- und Markenamt gibt Auskünfte darüber, welche formalen Voraussetzungen es bei den diversen Anträgen zu beachten gilt. Außerdem bietet die Behörde zahlreiche Merkblätter an und die Möglichkeit, sich vor Ort von einem Patentanwalt kostenlos beraten zu lassen.

http://www.dpma.de (AP)

 
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