Aktuelle Nachrichten – Verbraucherschutz
29.01.2009
Goslar – Zu schnelles Fahren ist eine der Hauptunfallursachen. Grund genug für Verkehrsexperten, über neue Möglichkeiten der Tempoüberwachung nachzudenken. „Section control“ heißt das Zauberwort – in Österreich, den Niederlanden und Großbritannien wird die Methode bereits praktiziert. Dabei wird die Geschwindigkeit auf einer längeren Strecke gemessen und dann der Durchschnittswert ermittelt. Allerdings ist „section control“ nicht unumstritten, vor allem bei Datenschützern.
Von gewöhnlichen Radaranlagen wird die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges an einer bestimmten Stelle gemessen. Bei der „section control“ dagegen werden Fahrzeuge bei der Einfahrt in eine bestimmte Zone und bei der Ausfahrt erfasst. Die Zeit wird elektronisch gemessen, und so kann die Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt werden.
Problem: Erfasst werden alle Autofahrer, die die Kontrollstelle überfahren, auch die, die sich an die Geschwindigkeitsvorschriften halten. Kritiker warnen deshalb vor einem Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger. Jeder Fahrer werde zunächst einmal unter Generalverdacht gestellt, erklärt Michael Ludovisy, Anwalt des ADAC in München. „Das wäre ungefähr so, als würde die Polizei gegen jeden unbescholtenen Bürger Ermittlungen wegen Diebstahls einleiten, nur weil er einen Supermarkt betritt.“
Befürworter verweisen auf gute Erfahrungen in Österreich. Dort wurde „section control“ erstmals 2003 im Wiener Kaisermühlentunnel eingesetzt. Mit Erfolg, wie Klaus Machata vom Kuratorium für Verkehrssicherheit auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar erklärte. „Die Auswirkungen auf das Unfallgeschehen waren durchweg positiv, die Zahl der Tempo-Überschreiter bleibt unter ein Prozent.“
Die Österreicher wollen weitere besonders unfallträchtige Autobahnabschnitte, Tunnel und Baustellen mit dem Strecken-Radar ausrüsten. Anders als bei herkömmlichen Kontrollmethoden bringt es überschnellen Autofahrern so nichts, vor einer Radarfalle kurz abzubremsen und danach wieder Gas zu geben.
Unterstützt werden die Befürworter von „section control“ vom früheren Generalbundesanwalt Kay Nehm, dem künftigen Präsidenten des Verkehrsgerichtstages. „Es gibt gute Gründe dafür“, sagte Nehm. Datenschutzrechtliche Probleme könne man „bei einiger Sorgfalt in den Griff kriegen“. So müsse genau nachgewiesen werden, dass an der betreffenden Stelle besonders viele Unfälle passierten; die Daten von Autofahrern, die sich an die Geschwindigkeitsregeln hielten, müssten automatisch gelöscht werden.
Auch der Auto Club Europa (ACE) hat sich, anders als der ADAC, für die Einführung der neuen Methode zur Tempoüberwachung ausgesprochen. „Klar ist, dass die Verhinderung tödlicher Unfälle für uns schwerer wiegt als der Datenschutz“, erklärte der ACE-Verkehrsrechtsexperte Volker Lempp. Bedenken äußert der Verband allerdings bei der Frage der Haftung. Er fordert deshalb, dass nicht nur das Kennzeichen des in einem kontrollierten Streckenabschnitt fahrenden Autos erfasst, sondern auch der Fahrer fotografiert wird. Auch der Automobilclub von Deutschland (AvD) warnt davor, dass „section control“ zum „Einfallstor für eine Halterhaftung in Deutschland“ werden könne.
Der ADAC wiederum sprach sich dafür aus, bereits bestehende Tempo-Messanlagen effizienter zu nutzen, anstatt über „section control“ nachzudenken. „Es kann nicht richtig sein, dass bestehende Messanlagen nur an zwei von sieben Messtagen 'scharf' sind, weil das Personal fehlt, um neue Filme einzulegen und die erfolgten Messungen auszuwerten“, erklärte ADAC-Anwalt Ludovisy. „Neuere und vermutlich noch teurere Technik wird kaum mehr Verkehrssicherheit bewirken, wenn schon bei bestehenden Anlagen das Geld zur Auswertung fehlt.“ (AP)
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