Pflege – Plausible Kostenabrechnung verpflichtend – DAPD
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Abrechnung in Pflegeheimen Plausible Kostenabrechnung verpflichtend

DAPD

29.01.2009

Kassel – Pflegeheime müssen nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) ihre Kosten plausibel darlegen. Andernfalls können sie von den Pflegekassen oder Sozialämtern keine höheren Sätze verlangen, wie das Bundessozialgericht in einem Grundsatzurteil am Donnerstag entschied.

Die Entscheidung gilt auch für ambulante Pflegedienste. Demnach muss die Vergütung der Heime leistungsgerecht und wirtschaftlich sein. Die Kassen und die Heimbewohner dürften nicht mit explodierenden Kosten konfrontiert werden.

Wollen Heime oder Pflegedienste mehr Geld abrechnen als üblich, müssen sie vor einer Schiedsstelle die Gründe darlegen. Erlaubt ist dies etwa, wenn in einer Stadt besonders hohe Löhne üblich sind und so die Kosten höher liegen.

(Aktenzeichen: B 3 P 6/08 R u. a.) (AP)

 

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