Konsum – Sachsen verbietet Himmelslaternen – DAPD
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Brandgefahr Sachsen verbietet Himmelslaternen

DAPD

28.08.2009

Dresden – In Sachsen dürfen künftig keine Himmelslaternen mehr aufsteigen. Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) begründete das entsprechende Verbot mit der Brandgefahr. In den letzten Monaten sei es bundesweit immer wieder zu Bränden gekommen, betonte er. „Die Brandgefahr ist einfach zu groß und die Risiken sind nicht abzuschätzen.“ Ein Verstoß gegen das Verbot kann nach den Angaben als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Himmelslaternen sind unbemannte Heißluftballone mit einer offenen Flamme und einem Ballon aus Reispapier, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird. Die offene Flamme erwärmt die Luft im Ballon und führt zum Auftrieb, wobei weder Richtung noch Höhe des Ballons beeinflusst werden können. Die Himmelslaternen erreichen Flugreichweiten von mehr als 5.000 Metern und Flughöhen von bis zu 400 Metern.

Wie es weiter hieß, besteht aufgrund des brennbaren Materials und der offenen Flamme die große Gefahr, dass das Fluggerät bei der Landung ein Feuer entfacht. Mit der Durchsetzung des Verbots wurden die zuständigen Behörden beauftragt. (AP)

 

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