Aktuelle Nachrichten – Deutschland
27.01.2010
Foto: Christian Seeling/AP Photo
Erfurt (apn) Die Wirtschaftskrise wird 2010 auch das oberste deutsche Arbeitsgericht erreichen und zu einer Klageflut führen. Darauf deute die „dramatische Zunahme“ von Verfahren vor den unteren Instanzen hin, sagte die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, am Mittwoch in Erfurt. Das Plus betrage in manchen Gerichtsbezirken bis zu 30 Prozent. „Die Klagewelle wird bei uns gegen Ende des Jahres anlanden“, prophezeite sie. Am 10. Juni werden die Bundesrichter zudem über den Fall der Berliner Kassierin „Emmely“ entscheiden.
Die Frau war wegen angeblicher Unterschlagung zweier Pfandbons im Wert von 1,30 Euro nach mehr als 30 Jahren Betriebszugehörigkeit im Februar 2008 entlassen worden. Das Landesarbeitsgericht Berlin hatte ihre Kündigungsschutzklage wegen des zerstörten Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgewiesen und eine Revision ausdrücklich ausgeschlossen.
Dagegen hatte sich die Frau erfolgreich mit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde an das BAG gewandt. Der Fall löste eine breite öffentliche Debatte über die Verhältnismäßigkeit solcher Entscheidungen aus – vor allem im Lichte großzügiger Abfindungen für Manager.
Im Zusammenhang mit solchen Bagatellkündigungen wie im Fall „Emmely“ nahm Schmidt ihre Richterkollegen gegen Kritik in Schutz. „Die Arbeitsgerichte schauen ganz genau hin, sie schauen nicht weg“, betonte die Gerichtspräsidentin. Es finde immer ein sehr komplexer Abwägungsprozess statt, und es gebe keinen Automatismus in den Entscheidungen etwa zum Nachteil der Arbeitnehmer. Die Diskussion müsse aber vor allem in der Gesellschaft geführt werden und nicht in Gerichtssälen.
Mit Blick auf die Lohndumping-Vorwürfe im Zusammenhang mit Leiharbeit bei der Drogeriemarktkette Schlecker spielte die oberste deutsche Arbeitsrichterin den Ball zurück und rief die Politik dazu auf, Lösungen zu finden: „Das ist nicht Aufgabe der Rechtsprechung.“
In der Arbeit des BAG im Jahr 2010 wird sich nach Worten Schmidts zudem die Veränderung in der Tariflandschaft des öffentlichen Dienstes bemerkbar machen. Darüber hinaus stünden für ihre Richterkollegen in den kommenden Monaten auch „Klassiker“ an wie etwa unklare Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu Weihnachtsgeld oder Bonuszahlungen. Genauso wie 2009 würden in diesem Jahr auch Verfahren zur Benachteiligung von Arbeitnehmern eine Rolle spielen.
Im vergangenen Jahr ging die Zahl der Eingänge beim BAG zwar zurück. Die Arbeitsbelastung sei aber weiterhin hoch und eine Entspannung nicht in Sicht, betonte die Gerichtspräsidentin. Im Jahr 2009 gingen insgesamt 2.322 Verfahren in Erfurt ein, 293 weniger als noch im Jahr zuvor. Das BAG habe 2009 aber immerhin noch die vierthöchste Eingangszahl seit seiner Gründung verzeichnet. „Die Bearbeitungstiefe nimmt zu“, fügte Schmidt hinzu.
Den Löwenanteil mit fast 25 Prozent der Eingänge im vergangenen Jahr machten Streitigkeiten über Kündigungen und befristete Arbeitsverhältnisse aus. In knapp 15 Prozent der Fälle ging es ums Geld, rund 13 Prozent der Eingänge betrafen Verfahren zur Betriebsverfassung und zur Personalvertretung. Die Zahl der am Jahresende noch nicht erledigten Verfahren sank leicht auf 1.673. Die durchschnittliche Verfahrensdauer nahm 2009 dagegen etwas zu und betrug acht Monate und neun Tage.
Von den entschiedenen Revisionen hatten 28,3 Prozent Erfolg, bei den sogenannten Nichtzulassungsbeschwerden waren es 11,8 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber kamen laut Schmidt dabei in etwa gleich oft zu einem Erfolg vor Gericht.
http://www.bundesarbeitsgericht.de (AP)
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