Aktuelle Nachrichten – Lebensmittel
01.02.2010
Foto: wrw/Pixelio
Koblenz (apn) Supermärkte, die verpackte Apfeltaschen, Berliner oder vergleichbare Backwaren anbieten, müssen auf der Verpackung das Gewicht angeben. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor. Die Angabe des Gewichts diene dem Verbraucherschutz, erklärte das Gericht.
Im vorliegenden Fall hatten die rheinland-pfälzischen Behörden gegen eine Einzelhandelskette wegen fehlender Gewichtsangaben auf Backwaren ein Bußgeld verhängt. Um sich gegen das Bußgeld zu wehren, zog das Unternehmen vor das Verwaltungsgericht und verlor.
Die Koblenzer Richter erklärten, die Einzelhandelskette sei grundsätzlich verpflichtet, auf den Verpackungen das Gewicht anzugeben. Während beim Kauf loser Gebäckstücke der Käufer Anzahl und Zusammensetzung der Produkte selbst bestimme, werde ihm dies beim Erwerb von Fertigpackungen weitgehend vorgegeben. Erst die Angabe des Gewichts schütze den Verbraucher vor verdeckten Preiserhöhungen und mache den Preisvergleich mit anderen Anbietern möglich.
(Aktenzeichen: 1 K 1036/09.KO) (AP)
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