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Codewort „Tiffy“ Stichwort: Misshandlung von Bundeswehrrekruten in Coesfeld

DAPD

10.02.2010

Frankfurt/Main (apn) Die Berichte über die Misshandlung von Rekruten in einer Kaserne in Mittenwald wecken Erinnerungen an den Bundeswehr-Skandal von Coesfeld. Im Sommer 2004 hatten Ausbilder insgesamt 163 Rekruten bei simulierten Geiselnahmen gequält und gedemütigt. Was genau geschah, ist wegen des Schweigens der mutmaßlichen Täter noch immer nicht ganz geklärt.

Der Bundesgerichtshof hob im vergangenen Jahr Freisprüche des Landgerichts Münster für insgesamt acht Angeklagte auf. Die Fälle müssen nun neu verhandelt werden. Termine dafür stehen nach Angaben des Landgerichts Münster vom Mittwoch noch nicht fest. Fünf Angeklagte wurden wegen Misshandlung und Erniedrigung von Rekruten zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der Kompaniechef erhielt eine Geldstrafe.

Die Staatsanwaltschaft Münster hatte in einem der Verfahren von einem „Maß an Menschenverachtung, das kaum zu beschreiben ist“, gesprochen. Nach ihren Erkenntnissen wurden die Rekruten bei insgesamt vier simulierten Geiselnahmen mit Stromstößen, Schlägen und Fußtritten misshandelt und mit Wasser bespritzt und übergossen.

Das Bekanntwerden der Vorfälle hatte im November 2004 zu einer Welle öffentlicher Empörung geführt. Der damalige Verteidigungsminister Peter Struck hatte in der „Bild am Sonntag“ geschrieben: „Ausbilder, die Untergebene misshandeln, haben in der Bundeswehr nichts zu suchen. Sie müssen ihren Rock ausziehen.“

Die Misshandlungen ereigneten sich der Anklage zufolge zwischen Juni und September 2004 im Anschluss an Nachtmärsche des Instandsetzungsbataillons. Die anderen Vorfälle sollen sich im Keller der Kaserne in Coesfeld-Flamschen ereignet haben.

Alle beschuldigten Ausbilder hatten der Staatsanwaltschaft zufolge Auslandserfahrungen auf dem Balkan oder in Afghanistan gemacht. Bei der Vorbereitung auf diese Einsätze hätten sie selbst Übungen zu Geiselnahmen erlebt und diese offenbar auch Soldaten in der Grundausbildung bieten wollen.

Die Rekruten hatten den Ermittlungen zufolge jederzeit die Möglichkeit, durch ein Codewort die Übung abzubrechen. Davon wurde aber nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nur selten Gebrauch gemacht, da das Codewort „Tiffy“ in der Kompanie mit „Weichei“ gleichgesetzt worden sei. Die Hemmschwelle, es zu benutzen, sei sehr hoch gewesen. (AP)

 

 
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