Bremen/Leipzig (apn) Bausparen wird staatlich gefördert. Die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage werden nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen gern als Verkaufsargument eingesetzt. Neuerdings kommt auch noch die Riester-Förderung dazu. Die staatlichen Gelder kann aber nicht jeder bekommen.
Sowohl für die Zahlung der Wohnungsbauprämie als auch der Arbeitnehmersparzulage gibt es Einkommensgrenzen. Um Wohnungsbauprämie zu bekommen, dürfen Alleinstehende nicht mehr als 25.600 Euro (Ehepaare das Doppelte) an zu versteuerndem Einkommen pro Jahr erzielen. Bei der Arbeitnehmersparzulage liegt die Höchstgrenze bei 17.900 Euro für einen Single und 35.800 Euro für ein Ehepaar.
Seit 2009 gilt außerdem: Bezuschusstes Bauspar-Guthaben muss zwingend „wohnungswirtschaftlich“ verwendet werden. Nur mit Altverträgen, die bis Ende 2008 geschlossen wurden, ist es noch möglich, beispielsweise nach 8 Jahren mit dem geförderten Ersparten einen Autokauf zu finanzieren. Ausnahme: Diese alte Regelung können nach wie vor noch sehr junge Bausparer nutzen, die bei Vertragsabschluss noch keine 25 Jahre alt waren.
Für die Riester-Förderung spielen Einkommensgrenzen keine Rolle. Dafür müssen Förderberechtigte aber Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sein oder zumindest einen pflichtversicherten Ehepartner haben. (AP)
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