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Transrapid-Teststrecke wieder freigegeben

DAPD

29.09.2006

Lathen - Eine Woche nach dem Transrapid-Unglück im Emsland mit 23 Toten hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück die Teststrecke in Lathen wieder freigegeben. Die Betreibergesellschaft IABG müsse sich nun um die Bergung des Transrapid-Wracks und die Sicherung der Unglücksstelle kümmern, sagte ein Behördensprecher am Freitag. Inzwischen seien auch sämtliche Todesopfer zur Bestattung freigegeben.

Der neue Transrapid-Versuchszug TR09 sollte nach Angaben des Landkreises Emsland planmäßig ab April 2007 auf der Anlage getestet werden. Dabei bleibe es nach Annahme der IABG, sagte Landrat Hermann Bröring. Das gehe aber nur in Verbindung mit einer neuen Betriebserlaubnis.

Der Vorgängerzug, der TR08, war am Freitag vergangener Woche in einen Werkstattwagen gerast, der auf der Teststrecke stand. Der Werkstattwagen war nicht in das automatisierte Zugkontrollsystem eingebunden, sondern wurde von Hand bedient und musste persönlich überwacht werden.

Die IABG wies unterdessen Medienberichte über das einzuhaltende Sicherheitsregelwerk als missverständlich und verkürzt zurück. Die Teststrecke falle unter das Versuchsanlagengesetz. Gutachter prüften die daraus resultierende Betriebsvorschrift, und die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr genehmige sie. Zudem überprüfe sie ihre Einhaltung mit Hilfe von Gutachtern alle sechs Monate. Die Vorschrift werde durch Verfahrens- und Arbeitsanweisungen detailliert. Regeln für künftige Magnetschwebebahn-Anwendungen könnten davon abweichen.

Weitergehende Erläuterungen lehnte die IABG mit der Begründung ab, dass sie die Aufklärungsarbeit der Staatsanwaltschaft unterstütze.

Nach Angaben von Jens-Thilo Schulze von der niedersächsischen Landesbehörde stellt die Betriebsvorschrift «den Rahmen für die Verfahrensanweisungen dar, die der Betreiber selbst erstellt und zu verantworten hat». In der Vorschrift stehe etwa, der Fahrdienstleiter habe sich davon zu überzeugen, dass die Strecke frei sei. «Auch in der aktuellen Fassung der Vorschrift vom März 2006 wäre der Betrieb sicher gewesen», sagte Schulze.

Die Gutachter stammen von der TÜV Rheinland InterTraffic GmbH in Köln. Laut Geschäftsführer Herbert Jansen entsprach die Testanlage den von Fachleuten erarbeiteten Regeln der Technik, «die für solche Fälle anzuwenden sind». Räderfahrzeuge wie der Werkstattwagen dürften nach den vom Magnetschwebebahn-Fachausschuss formulierten Ausführungsgrundlagen unter Personalverantwortung fahren. Sie könnten betriebsleittechnische Einrichtungen enthalten, müssten es aber nicht. «Der Unfall wird auch Einfluss auf das Regelwerk haben», sagte Jansen.

(AP)

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