Aktuelle Nachrichten – Unternehmen
09.03.2010
Berlin (apn) Die rund 830.000 Gebäudereiniger haben ab Mittwoch Anspruch auf einen flächendeckenden Mindestlohn. Das teilte das Bundesarbeitsministerium am Dienstag in Berlin mit. Demnach müssen die Arbeitnehmer in den alten Bundesländern mindestens 8,40 Euro, in den neuen Ländern 6,83 Euro erhalten. Vor einem Monat hatten Arbeitgeber und Gewerkschaften im sogenannten Tarifausschuss einstimmig dafür gestimmt. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen, CDU, brachte die Verordnung auf den Weg.
IG BAU-Vorstandsmitglied Frank Wynands sagte: „Jeder Unternehmer, der an die in der Gebäudereinigung Beschäftigten weniger als den Mindestlohn zahlt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit empfindlichen Geldbußen bis zu 500.000 Euro rechnen.“ Durch die Verordnung werde der Mindestlohntarifvertrag auf alle in- und ausländischen Betriebe der Branche erstreckt, unabhängig davon, ob sie tarifgebunden seien oder nicht.
Die neue Bundesregierung hatte sich darauf verständigt, vor der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen durch Rechtsverordnungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz die Meinung des Tarifausschusses einzuholen.
Nach dem Tarifvertrag vom 29. Oktober 2009 beträgt der Mindestlohn für die Beschäftigten in der Innenreinigung künftig 8,40 Euro im Westen und 6,83 Euro im Osten, der Mindestlohn für Beschäftigte in der Glas- und Fassadenreinigung 11,13 Euro im Westen und 8,66 Euro im Osten.
Mit Wirkung ab 1. Januar 2011 erhöhen sich diese Sätze auf 8,55 Euro (Innenreinigung West) beziehungsweise 7,00 Euro (Innenreinigung Ost) sowie 11,33 Euro (Glas- und Fassadenreinigung West) beziehungsweise 8,88 Euro (Glas- und Fassadenreinigung Ost).
http://www.bmas.de/ (AP)
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