Foto: AP Photo/Lefteris Pitarakis, File
London (apn) Die Plattenfirma EMI darf Songs der legendären britischen Rockband Pink Floyd nicht mehr einzeln über das Internet verkaufen. Das entschied am Donnerstag ein Richter in London. Die Verträge der Band mit dem Plattenkonzern schützten „die künstlerische Integrität ihrer Alben“, hieß es zur Begründung.
Die Band hat erklärt, ihr Kontrakt mit EMI verbiete den Verkauf von Songs, die von ihrem Album „entbündelt“ seien. Anwalt Robert Howe betonte, Pink Floyd sei bekannt dafür, auf Werken wie „Dark Side of the Moon“, „The Division Bell“ und „The Wall“ „nahtlose“ Musikstücke komponiert zu haben. EMI vertrat dagegen den Standpunkt, der vor zehn Jahren geschlossene Vertrag beziehe sich nur auf physische Alben, nicht aber auf Internetverkäufe. Die Firma konnte sich mit diesem Argument aber nicht durchsetzen. (AP)
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