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06.12.2006
München – Bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen dürfen sich die Finanzämtern auf die „allgemeine Lebenserfahrung“ und den „Beweis des ersten Anscheins“ stützen. Mit dieser Begründung hat der Bundesfinanzhof jetzt die Klage eines angestellten Handwerkers abgewiesen, der eine private Nutzung bestritten, aber kein Fahrtenbuch geführt hatte.
Das Finanzamt unterstellte ihm eine auch private Nutzung des Firmenwagens und erhöhte sein zu versteuernde Einkommen um monatlich ein Prozent des Neuwagenwerts. Der Anscheinsbeweis könne durch Darlegung eines möglicherweise abweichenden Geschehensablaufs entkräftet werden, erklärten die Richter. Dafür könne ein vom Arbeitgeber verhängtes und überwachtes Verbot ausreichen. Im vorliegenden Fall aber habe der Arbeitgeber ein Nutzungsverbot allenfalls mündlich und „nicht ernsthaft ausgesprochen“, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.
(Aktenzeichen: BFH Urteil vom 7. November 2006 VI R 19/05)
http://www.bundesfinanzhof.de
(AP)
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