Aktuelle Nachrichten – Geschichte
27.01.2008
Frankfurt/Main – Als die Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 die Macht in Deutschland übernahmen, schien dies für die Mehrheit der jüdischen Mitbürger zunächst kein Zeichen einer alarmierende Zeitenwende zu sein. Unter den Juden habe sich kein erkennbares Gefühl von Panik oder Dringlichkeit breitgemacht, schreibt Saul Friedländer in „Das Dritte Reich und die Juden“.
Doch schon kurz nach der Machtübernahme änderte sich der Alltag für die etwa 550.000 in Deutschland lebenden Juden spürbar: Mit Verdrängung aus dem Berufsleben, sozialer und kultureller Isolierung, Enteignung und körperlicher Gewalt begann ein Prozess, der mit der systematischen Ermordung von sechs Millionen Juden enden sollte.
„Antisemitismus wurde zur Staatsraison – der Staat schützte nicht die Opfer, sondern die Täter“, erklärt die Historikerin Christiane Kuller von der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität. Zwar hätten die Nationalsozialisten zu Beginn keinen ausgearbeiteten Plan für ihre Judenpolitik gehabt, so dass diese zunächst den Charakter improvisierter Maßnahmen getragen habe. Aber die Voraussetzung für die systematische Verfolgung sei bereits im Frühjahr 1933 gelegt worden, als die Nazis erstmals definierten, wer als Jude gelten sollte.
Am 7. April 1933 trat als erste massive Verfolgungsmaßnahme das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ mit dem „Arierparagrafen“ in Kraft: Damit begann die Verdrängung jüdischer Beamter aus dem Staatsapparat. Oft begann die Verfolgung aber schon zuvor ohne gesetzliche Grundlage: In Frankfurt am Main etwa wurde bereits am 28. März eine Verfügung über die „Entlassung beziehungsweise Beurlaubung von städtischen Beamten und Angestellten jüdischen Bekenntnisses“ erlassen, wie Michael Lenarz vom Jüdischen Museum Frankfurt erklärt. Nach Verabschiedung des Gesetzes mussten die Entlassungen teilweise wieder rückgängig gemacht werden, da Frontsoldaten des Ersten Weltkriegs sowie Söhne oder Väter von Gefallenen von der Regelung ausgenommen wurden.
Ansonsten wurde das Gesetz auch auf Angestellte und Arbeiter sowie Notare und Rechtsanwälte angewandt. In Frankfurt wurde den Beschäftigten der Stadt zudem verboten, bei jüdischen Händlern einzukaufen. Am 1. April war bereits landesweit zum Boykott solcher Geschäfte aufgerufen worden, was in Frankfurt deutliche Wirkung zeigte: „Im Vergleich zum April 1932 mussten die jüdischen Einzelhändler im April 1933 einen Einnahmerückgang von 20 Prozent hinnehmen“, sagt Lenarz.
Schritt für Schritt wurden Juden sozial und kulturell isoliert. Künstler mussten Mitglied der Reichskulturkammer sein, die Aufnahme wurde Juden allerdings verweigert. Der „Arierparagraf“ wurde in alle möglichen Satzungen – etwa von Sportvereinen – aufgenommen, Juden durften sich nur noch auf eigens gekennzeichnete Parkbänke setzen, nur noch bestimmte Schwimmbäder aufsuchen oder nicht mehr mit der Straßenbahn fahren. Solche Schikanen regelte zunächst jede Stadt für sich.
In Frankfurt – zu dieser Zeit eine der größten jüdischen Gemeinden mit einem großen jüdischen Mäzenatentum – begann die Stadtverwaltung ab 1934, politisch missliebige Straßennamen zu ändern. Da viele Stifter mit der Benennung einer Straße geehrt worden waren, gab es auf diesem Gebiet viel zu tun – es verschwanden Namen wie Rothschildallee oder Theodor-Stern-Kai.
Im September 1935 wurde mit der Einführung der „Nürnberger Gesetze“ die Rechtsungleichheit legalisiert. Die Nationalsozialisten präzisierten ihre Definition von Juden und Mischlingen 1. oder 2. Grades, und sie stellten Ehen oder Sexualkontakte zwischen Juden und „Ariern“ unter Strafe – „ein tiefer Eingriff in die persönlichen Verhältnisse“, wie Lenarz erklärt. „Eine entsprechende Verurteilung war in der Praxis ein Todesurteil, denn nach Absitzen der Strafe kam ein 'Rasseschänder' in der Regel ins KZ.“
Zudem wurden Juden im Zuge der „Arisierung“ ihrer Vermögen beraubt. Auftakt hierfür war der Geschäftsboykott am 1. April 1933, gleichzeitig nahm der Staat die Juden immer mehr in eine Art „Zangengriff“, wie Historikerin Kuller erklärt: „Die Judenpolitik war von Anfang an auf Emigration ausgerichtet, Auswanderer wurden aber mit entsprechenden Steuern enteignet“, erklärt Kuller. 1939 konnten emigrierende Juden gerade noch vier Prozent ihres Vermögens mitnehmen, da der Umtauschverlust laut Kuller 96 Prozent betrug.
Als Wendepunkt in der Judenverfolgung gilt die Pogromnacht vom 9. auf den 10. November 1938 als „Massenphänomen der reichsweiten Gewalteskalation“, wie Kuller erklärt: Neben der Zerstörung und Verwüstung von Synagogen, jüdischen Geschäften und Wohnungen wurden zahlreiche Menschen getötet oder in KZs verschleppt. „Damit wurde erstmals die physische Verfolgung manifest, es ging ab dann um Leib und Leben“, sagt Lenarz. Juden wurden mit äußeren Kennzeichen stigmatisiert: Ab Januar 1939 erhielten sie die Zwangsnamen „Israel“ oder „Sarah“ als Zusatz im Pass, ab September 1941 mussten sie Judensterne tragen.
„Ab 1939 änderte sich die auf Emigration ausgerichtete Judenpolitik“, erklärt Kuller. „Es folgte zunächst die Zwangsumsiedlung und dann die Vernichtung.“ Was 1933 mit Berufsverboten und Geschäftsboykotten für rund ein Prozent der deutschen Bevölkerung begonnen hatte, endete mit dem Holocaust. (AP)