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Bundesverfassungsgericht
Teilweise verfassungswidrig ist das Wahlrecht für Auslandsdeutsche
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeit geltende Wahlrecht für im Ausland lebende Deutsche teilweise für verfassungswidrig erklärt. In der Entscheidung vom Dienstag beanstandet der Zweite Senat die Voraussetzung, dass Auslandsdeutsche drei Monate lang ununterbrochen im Bundesgebiet gewohnt haben müssen, um wählen zu dürfen....
07.08.2012