Freies Nutzungsrecht
Feiern, nacktbaden, grillen: Auf Balkonien ist viel erlaubt
Berlin (apn) Endlich schönes Wetter. Die Sonne genießen, feiern, nacktbaden auf Balkon und Terrasse ist mehr erlaubt als so manche Bürger denken. Zum Beispiel dürfen Mieter auch Blumen pflanzen, Sichtschutz montieren, sich draußen unterhalten oder rauchen. Und sogar grillen, und das nicht nur auf dem obersten Balkon der Dachwohnung, wie...
23.04.2010
Grillklausel
Nein zum Balkon-Barbecue per Mietvertrag
Berlin (apn) Hauseigentümer dürfen ihren Mietern ein totales Grillverbot verordnen, wenn sie es von vorneherein im Mietvertrag festschreiben. Halten sich Bewohner von Mehrfamilienhäusern nicht an das Grillverbot, können sie abgemahnt und ihnen im Wiederholungsfall fristlos gekündigt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob auf Holzkohle oder...
23.04.2010