Berlin will grenzüberschreitenden Kunsthandel schärfer reglementieren

Epoch Times3. Juli 2015

Die Bundesregierung will den grenzüberschreitenden Handel mit Kunst und Kulturgütern deutlich schärfer reglementieren. Das sieht der Referentenentwurf der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien zum neuen Kulturgutschutzgesetz vor, über den der „Spiegel“ berichtet. Demnach dürfen künftig private Sammler und Händler bestimmte Kunstwerke, beispielsweise Gemälde, die älter als 50 Jahre sind und deren Wert 150.000 Euro übersteigt, nur noch mit einer staatlichen Ausfuhrgenehmigung ins Ausland bringen.

Die Regelung gelte auch für den Handel innerhalb der EU. Zudem müssten Händler und Sammler nachweisen, dass die Werke nicht aus dubiosen Quellen stammen. Fehlen entsprechende Nachweise oder besteht der Verdacht auf illegale Ein- oder Ausfuhr, könnten die Behörden sie beschlagnahmen. „Die Sicherstellung des Kulturgutes ist sofort vollziehbar“, heißt es laut „Spiegel“ in Paragraf 34 des Gesetzentwurfs. Zudem drohten Kunstschiebern Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Unter anderem soll damit der Handel von antiken Artefakten unterbunden werden, die aus geplünderten Ausgrabungsstätten in den Kriegs- und Krisengebieten im Nahen und Mittleren Osten stammen. Bereits im Vorfeld sorgte die Gesetzesnovelle für heftige Kritik. Private Sammler sehen in dem Gesetzentwurf „den schlimmsten Schlag gegen den Kunsthandel in der Geschichte der Bundesrepublik“. Hingegen verteidigt die Oppositionspolitikerin Ulle Schauws den Vorstoß der Regierung. Das Mitglied der Grünen im Kulturausschuss des Bundestags sagte, es sei fünf vor zwölf, „Deutschland ist aufgrund seiner laxen Gesetzgebung zum Umschlagplatz für geraubte Antiquitäten geworden“.

(dts Nachrichtenagentur)



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