Britische Botschaft in China fordert die Freilassung von Gao Zhisheng

Epoch Times5. August 2014

Am 7. August soll die Haftzeit des international bekannten Rechtsanwalts Gao Zhisheng in China  beendet sein und er wieder auf freien Fuß kommen. Alle sind besorgt, ob Gao Zhisheng diesmal wirklich in die Freiheit gelangt.

Am 1. August forderte die britische Botschaft in Peking in ihrem offiziellen Weibo-Konto (eine chinesische Art von Twitter) auf, Gao rechtzeitig freizulassen. In dem Post der britischen Botschaft war an dem Tag nur ein Satz zu lesen: „Wo ist der Papa hingegangen? Nach nur noch einer Woche kann Papa nach Hause kommen.“

Dazu noch ein Familienfoto von Gao Zhisheng und ein Foto von Gao und seinem Sohn. Dieser Post hat viele positive Reaktionen von chinesischen Bürgern erhalten. Ein Internet-Benutzer schrieb: In einem diktatorischen Land brauchen wir besondere Freunde wie Großbritannien.“

Geng He, die in den USA im Exil lebende Ehefrau von Gao Zhisheng, hat vor kurzem auch ein Foto von ihrem Sohn und ihrer Tochter im Twitter veröffentlicht, dazu schrieb sie: Beide Kinder fragten mich, kommt Papa am 7. August nach Hause? Als sie die Antwort Ja hörten, zeigten sie sonniges Lächeln am Gesicht.“

AI und USA engagieren sich

Am 28. Juli forderte ein Regierungsvertreter der USA auf einer Regierungspressekonferenz in Washington die chinesische Regierung auf, Gao Zhisheng rechtzeitig freizulassen. Amnesty International hat eine Brief-Aktion für Gao gestartet. Laut der Informationen von Geng He sind bereits über 160.000 Briefe aus aller Welt an Gao Zhisheng ins Gefängnis geschickt worden.

Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ruft Botschaften auf

In Deutschland hat sich am Montag die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) zu Wort gemeldet. Sie hätte an die Botschafter führender europäischer Staaten und der USA in China appelliert, sich für die Freilassung des inhaftierten Menschenrechtsanwalts Gao Zhisheng einzusetzen. „Gaos achtjährige Haftstrafe endet formal am 7. August 2014. Wir befürchten aber, dass er nicht frei kommt, sondern weiter im Hausarrest festgehalten wird”, sagte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius am Montag in Göttingen. Es wäre gängige Praxis in der Volksrepublik, politische Gefangene auch nach Verbüßung ihrer Strafe weiter in Geheimgefängnissen festzuhalten oder unter Hausarrest zu stellen, um sie mundtot zu machen.  (yz)



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