Gericht: Mehr Geld für Kraftwerke-Einsatz zur Netzstabilität

Düsseldorf (dpa) - Das kurzfristige Hoch- oder Herunterfahren von Kraftwerken zur Sicherung der Stromnetzstabilität in Deutschland muss künftig besser honoriert werden. Es reiche nicht, den Energiekonzernen nur ihre Kosten etwa für Brennstoffe…
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Kraftwerksemissionen: Jedes Jahr sorgt der giftige Mix aus Stickoxiden, Schwefeldioxid, Feinstaub und Quecksilber allein in Europa für mehrere Tausend vorzeitige Todesfälle.Foto: Federico Gambarini/Archiv/dpa
Epoch Times28. April 2015
Das kurzfristige Hoch- oder Herunterfahren von Kraftwerken zur Sicherung der Stromnetzstabilität in Deutschland muss künftig besser honoriert werden. Es reiche nicht, den Energiekonzernen nur ihre Kosten etwa für Brennstoffe zu erstatten, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Es müssten auch weitere Kosten und zum Beispiel entgangene Gewinnmöglichkeiten ersetzt werden. 25 Kraftwerksbetreiber hatten gegen die bisherigen, sehr knapp bemessenen Vorgaben der Bundesnetzagentur geklagt. Das OLG hob diese Vorgaben nun auf. Beschwerde beim Bundesgerichtshof dagegen ist aber noch möglich.

Kurzfristige Einsätze konventioneller Kraftwerke sind in Deutschland als Folge der Energiewende immer häufiger nötig: Wenn Wind- oder Sonnenstrom bei Sturm oder Sonnenschein unerwartet stark auf den Markt drängen, müssen Gas- und Kohlekraftwerke schnell heruntergefahren werden.

Bei Flaute oder plötzlicher Bewölkung müssen die Anlagen dagegen sofort einspringen. Die Zahl dieser Eingriffe hat sich seit 2010 mehr als verfünffacht. Allein von 2007 bis 2011 stiegen die Kosten dafür von 60 auf mehr als 120 Millionen Euro. Sie werden über den Strompreis auf die Verbraucher umgelegt.

(dpa)

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