Hintergrund: Das geplante Tarifeinheitsgesetz

Berlin (dpa) - Das Bundesarbeitsgericht hat 2010 den Grundsatz der Tarifeinheit gekippt. Für gleiche Beschäftigtengruppen können seither verschiedene Tarifverträge konkurrierender Gewerkschaften gelten. Das soll sich per Tarifeinheitsgesetz ä…
Epoch Times5. Mai 2015
Das Bundesarbeitsgericht hat 2010 den Grundsatz der Tarifeinheit gekippt. Für gleiche Beschäftigtengruppen können seither verschiedene Tarifverträge konkurrierender Gewerkschaften gelten.

Das soll sich per Tarifeinheitsgesetz ändern:

– In so einem Fall soll künftig nur der Tarifvertrag jener Gewerkschaft gelten, die zum Zeitpunkt des jüngsten Abschlusses im Betrieb die meisten Mitglieder hatte. Eine nicht an den Verhandlungen der Konkurrenzgewerkschaft beteiligte Gewerkschaft erhält ein Anhörungsrecht beim Arbeitgeber. Und sie kann den anderen Vertrag nachzeichnen.

– Die Arbeitsgerichte entscheiden über den im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag auf Antrag der Vertragspartei eines kollidierenden Tarifvertrags. Welche Gewerkschaft in einem Betrieb die Mehrheit hat, soll über eine notarielle Erklärung geklärt werden – die Gewerkschaft soll die Namen ihrer Mitglieder nicht nennen müssen.

– Tarifkollisionen sollen aber vermieden werden: Gewerkschaften sollen ihre Zuständigkeiten für die Berufsgruppen etwa abstimmen.

– Die Tarifeinheit soll pro Betrieb in einem Unternehmen gelten, nicht für das Unternehmen als Ganzes.

– Bestehende Tarifverträge sollen Bestandsschutz bekommen.

(dpa)


Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion