Mietpreisbremse gestartet: Was bewirkt das neue Mietrecht?

Berlin (dpa) - Nachwuchs, ein neuer Job oder endlich zusammenziehen - Gründe für einen Umzug gibt es genug. Doch leisten kann sich das in Deutschland längst nicht mehr jeder. Denn für neue Verträge erhöhen viele Vermieter kräftig die…
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Die Mietpreisbremse wird nicht gleich alle Häuser und Banken aus der Balance bringen.Foto: Thomas Lohnes/Getty Image
Epoch Times1. Juni 2015
Nachwuchs, ein neuer Job oder endlich zusammenziehen – Gründe für einen Umzug gibt es genug. Doch leisten kann sich das in Deutschland längst nicht mehr jeder. Denn für neue Verträge erhöhen viele Vermieter kräftig die Miete.

Dann kommen oft noch hohe Maklergebühren obendrauf, was die Wohnungssuche zusätzlich verteuert. Vor allem in Groß- und Unistädten wird Umziehen so zum Luxus. Mit der Mietpreisbremse könnten die Bundesländer dagegen vorgehen – doch viele lassen sich Zeit oder nennen noch keine konkreten Termine.

Warum können die Mieten gedeckelt werden?

In vielen großen Städten werden Mietwohnungen immer teurer. Laut Justizministerium lagen neu geforderte Mieten in Hamburg und München im vergangenen Jahr um 25 Prozent über bestehenden Mieten, in Münster um 30 Prozent. Einkommensschwache und Familien können sich Umziehen dann kaum leisten. In kleinen Gemeinden ist die Lage dagegen relativ entspannt. Deswegen soll die Mietpreisbremse nicht überall greifen.

Wie genau funktioniert die Mietpreisbremse?

Wird eine Wohnung frei, darf der Eigentümer sie nicht mehr beliebig teurer machen. Die neue Miete darf künftig maximal um zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Das ist zum Beispiel im Mietspiegel nachzulesen: Kostet eine Wohnung bisher 5,50 Euro pro Quadratmeter, und die ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei 6,00 Euro, dann darf der Vermieter bis auf 6,60 Euro raufgehen – auch wenn er in dem Viertel eigentlich mehr rausholen könnte.

Wo greift die Mietpreisbremse genau – und ab wann?

Berlin ist das einzige Bundesland, in dem sie bereits am 1. Juni startete. Anderswo dauert es länger. Als erstes wird nach derzeitigem Stand das bevölkerungsreichste Land Nordrhein-Westfalen nachziehen. Dort soll die Mietpreisbremse ab dem 1. Juli greifen, wie ein Regierungssprecher in Düsseldorf am Samstag bestätigte. Vor allem die besonders dicht besiedelten Regionen entlang des Rheins dürften unter die neue Regelung fallen, wahrscheinlich auch Münster.

Viele andere Landesregierungen prüfen noch, in welchen Städten der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist. Termine für eine Begrenzung der Neumieten haben sie noch nicht genannt. Manche peilen den Sommer an, in Niedersachsen zum Beispiel wird es 2015 aber wohl nichts mehr.

Wiederum andere Bundesländer wollen überhaupt keine Gebiete für die Mietpreisbremse ausweisen. Sachsen-Anhalt und das Saarland schätzen ihre Wohnungsmärkte nicht als so eng ein. In Sachsen-Anhalt steht bei großen Wohnungsunternehmen sogar fast jede achte Wohnung leer.

Gibt es Ausnahmen bei der Mietpreisbremse?

Die Bundesregierung will den dringend nötigen Neubau nicht abwürgen. Die Mietpreisbremse gilt daher nicht, wenn ab dem 1. Oktober 2014 gebaute Wohnungen erstmals vermietet werden. Genauso nach großen Modernisierungen. Die Miete muss außerdem nie gesenkt werden.

Wie kräftig ist die Wirkung?

„Den Wohnungsmarkt revolutionieren wird die Mietpreisbremse nicht“, meint Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten. Dafür gebe es zu viele Ausnahmen. Extreme Mietsteigerungen würden aber verhindert – und das sei wichtig. Der Bundesverband der Wohnungswirtschaft (GdW) geht davon aus, dass sich beim Grundproblem Wohnungsknappheit nichts tut.

Was ändert sich für Wohnungssuchende noch?

Ab Montag (1. Juni) müssen sie nur noch Maklergebühren zahlen, wenn sie die Vermittler selbst eingeschaltet haben. Ist der Makler dagegen vom Vermieter beauftragt, muss dieser das selbst zahlen – die Kostenübernahme richtet sich nach dem sogenannten Bestellerprinzip. Bislang konnte er die Gebühren an den neuen Mieter weiterreichen.

Können Preisbremse und Bestellerprinzip Nebenwirkungen haben?

GdW-Präsident Axel Gedaschko warnt davor, dass der Wohnungsmarkt durch die Mietpreisbremse noch knapper werden könnte – dann nämlich, wenn Vermieter ihre Wohnungen verkaufen, weil sich das Vermieten nicht mehr lohnt. Der Eigentümerverein Haus und Grund erwartet, dass in Mietshäusern bald weniger modernisiert und repariert wird.

Makler befürchten durch das Bestellerprinzip massive Umsatzeinbußen. Zwei Vermittler klagten deshalb gegen die Einführung – scheiterten am vergangenen Mittwoch aber vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Existenz des Berufsstands sei nicht bedroht, urteilten die Richter.

Welche Probleme bereitet das Urteil gegen den Berliner Mietspiegel?

Mietspiegel sollen vielerorts zur Grundlage für die Mietpreisbremse werden, weil sie die ortsüblichen Vergleichsmieten ausweisen. Nun hat ein Gericht den alten Berliner Mietspiegel für ungültig erklärt. Auch gegen den neuen erwartet die Landesregierung Klagen – ist sich aber sicher, dass er nicht zu beanstanden sein wird. Trotzdem dürfte es Rechtsstreitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern darüber geben, wie genau die maßgebliche Vergleichsmiete ermittelt wird.

(dpa)

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