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Urteil des Oberlandesgericht
Kein Anspruch auf das Original der Krankenakte
Baierbrunn – Patienten haben keinen Anspruch darauf, dass der Arzt ihnen das Original der Krankenakte zuschickt. Die "Apotheken Umschau" verweist auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Patienten könnten entweder vor Ort Einsicht in die Unterlagen nehmen oder sich Kopien zuschicken lassen. Die Kopierkosten gingen...
23.03.2012