Pilotenstreik in Frankfurt: Heute von 8 bis 23 Uhr keine Lufthansa-Langstreckenflüge! Service-Hotline, Kundenrechte

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Lufthansa Piloten werden am Dienstag wieder streiken.Foto: Pressefoto von Cockpit.
Epoch Times30. September 2014

Schon wieder Pilotenstreik! Von 8 bis 23 Uhr bestreiken Lufthansa-Piloten Heute, den 30. September 2014, werden die Piloten der Lufthansa auf  Langstreckenflügen mit den Flugzeugtypen Airbus A380, Boeing B747, Airbus A330 und Airbus A340 die Arbeit niederlegen und keine Abflüge vom Flughafen Frankfurt durchführen. Mit diesem Streik soll ein neuer Tarifvertrag Übergangsversorgung erreicht werden.

Da das Lufthansa Management auch weiterhin kein kompromissfähiges Angebot vorgelegt hat, sehen wir uns zu diesen weiteren Maßnahmen gezwungen", so die Cockpit. Die Vereinigung Cockpit erklärt weiterhin, dass sie jederzeit einigungsbereit ist, um Streiks abzuwenden. "Wir bedauern mögliche Unannehmlichkeiten für die Kunden der Lufthansa". 

Hier kann man nachsehen, ob der eigene Flug vom Streik betroffen ist!

Hier geht es zu den offiziellen Service-Seite der Lufthansa. Fragen zur Umbuchung von bestreikten Flügen werden beantwortet unter der

Hotline-Nummer

069 / 86 799 799. (Der Tarif ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.)

Im Falle eines Ausfalls kann man online oder im Callcenter den bestreikten Flug kostenlos stornieren oder umbuchen.

Bei Pilotenstreik besteht kein Schadensersatz-Anspruch

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Fluggesellschaften ihren Passagieren keine Entschädigung zahlen, wenn sie wegen eines Streiks einen Flug streichen. Bei einem Streik handele es sich um "außergewöhnliche Umstände", bei denen die Unternehmen nicht haften müssen. Voraussetzung ist, dass die Flüge wegen Ereignissen "außerhalb des Rahmens der normalen Betriebstätigkeit" ausfallen. Und da gehört ein Streik dazu.

Verpflegung und Übernachtung werden übernommen

Auch wenn kein Anspruch auf Schadensersatz besteht müssen Airlines nach EU-Fluggastrechteverordnung ihre Kunden betreuen, wenn diese nicht wie geplant am Ziel ankommen – unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist. In diesem Fall hat man Recht auf Verpflegung und Getränke, falls sich der Flug auf einen anderen Tag verschiebt, werden Hotelkosten erstattet. (rf)



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