Sozialgericht hält Hartz-IV-Sanktionen für verfassungswidrig
Gotha (dpa) - Das Sozialgericht Gotha hält Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig und ruft deshalb das Bundesverfassungsgericht an. Nach seinen Angaben wird diese Frage damit Karlsruhe erstmals von einem Sozialgericht vorgelegt…
Das Gericht in Gotha sieht die Menschenwürde verletzt, wenn Leistungen gekürzt werden, weil Hartz-IV-Bezieher zum Beispiel Termine nicht einhalten oder Job-Angebote ablehnen. Der Staat müsse ein menschenwürdiges Existenzminimum jederzeit garantieren. Außerdem bedeuteten Sanktionen einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit.
Das Bundesverfassungsgericht hat nach eigenen Angaben aktuell einige Verfahren vorliegen, in denen es um Leistungskürzungen geht. Über die Verfassungsmäßigkeit derartiger Sanktionen haben die Karlsruher Richter noch nicht entschieden. In seinem Grundsatzurteil von 2010 zur Höhe der Hartz-IV-Sätze hatte das Gericht dem Gesetzgeber einen „Gestaltungsspielraum“ zugestanden.
(dpa)Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
MEISTGELESEN
Redaktionsempfehlung
Von der AfD bis zu den Universitäten
Wie chinesische Spione deutsche Politik und Wirtschaft unterwandern
Chinesische Strategien (Teil 1)
Die Tücken der grünen Revolution: Chinesische Batterien „Made in Germany“
Gesunder Lebensstil
Gesund altern: Wie eine entzündungshemmende Lebensweise Demenz vorbeugt
EU-Agenda 2024-29
Krieg statt Klima: EU verschiebt ihre Prioritäten
Potenzial der Kernenergie
Strahlendes Recycling: Unternehmen will Atommüll zur Energiequelle machen
Menschenrechtsverletzungen
„Der Alptraum geht wieder von vorn los“: Vater einer Amerikanerin von der chinesischen Polizei entführt
Erfolglos bei Ukraine-Vermittlung
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion