Verfassungsschutzpräsident Maaßen rechtfertigt sein Handeln

Hans-Georg Maaßen verteidigt sein Vorgehen gegen Netzpolitik. Es soll nun zuerst ein externes Sachverständigengutachten zur Frage eingeholt werden, ob es sich bei den Veröffentlichungen um die Bekanntgabe von Staatsgeheimnissen handelt.
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Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, spricht auf einer Pressekonferenz.Foto: Marijan Murat/Archiv/dpa
Epoch Times2. August 2015

„Um die weitere Arbeitsfähigkeit meines Hauses im Kampf gegen Extremismus und Terrorismus sicherzustellen, war es notwendig, gegen die Herausgabe von als vertraulich oder geheim eingestuften Dokumenten des BfV juristisch vorzugehen“, sagte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) der „Bild am Sonntag“. „Alles Weitere ist nun eine Angelegenheit der Justiz.“ Dass Generalbundesanwalt Harald Range angekündigt hatte, die Ermittlungen vorerst nicht vorantreiben zu wollen, wollte Maaßen nicht kommentieren. Seine Strafanzeigen gegen Unbekannt hatten die Ermittlungen ausgelöst.

Am Donnerstagabend wurde bekannt, dass die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Journalisten von Netzpolitik.org eingeleitet hat. Der Generalbundesanwalt sah bei Gründer Markus Beckedahl und Autor André Meister einen Verdacht auf Landesverrat, weil sie Verfassungsschutz-Informationen veröffentlicht hatten. Netzpolitik.org beschrieb in zwei Artikeln Pläne der Behörde zum Ausbau der Internet-Überwachung und stellte dazu Auszüge von vertraulichen Dokumenten ins Netz.

Die Blog-Macher hatten die Ermittlungen als „Angriff auf die Pressefreiheit an sich“ bezeichnet. Um Unterstützung zu zeigen, demonstrierten am Samstag in Berlin mehr als 2000 Menschen. Die Ermittlungen hatten parteiübergreifende Kritik auch in Politik und Medien ausgelöst. 

Range sieht sich mit Rücktrittsforderungen konfrontiert. Am Freitag hatte er deutlich gemacht, dass er die Ermittlungen momentan nicht weiter vorantreibt und auf „mögliche Exekutivmaßnahmen“ verzichtet.

Zunächst werde ein externes Sachverständigengutachten zur Frage eingeholt, ob es sich bei den Veröffentlichungen um die Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses handelt, sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

In der NSA-Affäre hatte die Bundesanwaltschaft nach langen Prüfungen ein – inzwischen eingestelltes – Ermittlungsverfahren wegen der  Ausforschung des Handys von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) eingeleitet. Wegen des massenhaften Ausspähens von Bundesbürgern durch den US-Geheimdienst NSA wurde Ranges Behörde nicht in dieser Weise tätig – obwohl ihr Tausende von Anzeigen vorlagen.

Auch nachdem bekannt wurde, dass der BND der NSA über Jahre geholfen haben soll, europäische Unternehmen und Politiker auszuforschen, leitete die Bundesanwaltschaft bisher kein Ermittlungsverfahren ein. (dpa/ks)



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