Vergewaltigungs-Opfer weiterhin in Gefahr

Eine überraschende Wendung ereignete sich am 31. Mai in einem in China landesweit für Aufregung sorgenden Fall von versuchter Vergewaltigung durch KP-Beamte und der Notwehr einer Kellnerin aus der Provinz Hebei, die zum Tod eines der Beamten führte.
Titelbild
(Internet)

Die neue Darstellung der Behörden wurde durch die Nachrichtenagentur der Regierung Xinhua verbreitet. Demzufolge wurde die Kellnerin Deng Yujiao am 10. Mai in einem Karaoke-Center „von Huang Dezhi und Deng Guida dazu gezwungen, mit ihnen zu baden“. „Als sie sich weigerte“, so hieß es, „wurde sie [von den beiden Beamten] mit Gewalt hin- und hergerissen und beschimpft.“

In der Bekanntgabe hieß es, dass unter solchen Umständen das Einstechen auf die beiden Beamten, das den einen tötete und den anderen verletzte, von der Polizei „als exzessive Selbstverteidigung“ angesehen werde. Viele glauben jedoch, dass diese Bekanntgabe des Regimes zur Beruhigung der Öffentlichkeit während der Zeit um den 20. Jahrestag des Massakers auf dem Platz des Himmlischen Friedens am 4. Juni herhalten sollte. Gleichzeitig solle die Diskussionen über dieses explosive Thema zum Schweigen gebracht werden.

In Internet-Blogs wird weit und breit die Ansicht vertreten, dass durch diese Entscheidung der chinesischen Behörden versucht werde, den landesweiten Zorn des Volkes zu dämpfen. Die Menschen glauben, dass die Machthaber versuchen, eine Vergewaltigung oder eine versuchte Vergewaltigung durch kommunistische Beamte zu vertuschen.

Ein Fall, viele Versionen

Nach einem früheren Bericht der „Sunday News“ wurde die Kellnerin vom Beamten Huang Dezhi gebeten, ihr einen „speziellen Dienst“ zu erweisen (d.h.: sexueller Service). Das wurde dann umgewandelt in einen „Badedienst“ (eine junge Frau badet einen Mann). Die 31. Mai-Version lautet, dass sie gezwungen wurde, „mit ihnen zu baden“. Nach früheren Versionen wurde die Kellnerin, statt „auf ein Sofa niedergedrückt zu werden“ nun „gestoßen, um sich auf ein Sofa zu setzten“. Nach der neuen Version wurde sie „mit Gewalt hin- und hergestoßen und beschimpft.“ Von Vergewaltigung oder versuchter Vergewaltigung ist in der Xinhua-Verlautbarung keine Rede.

Xinhua gibt weiterhin an, dass Huang Dezhi, stellvertretender Direktor des Investitionsbüros von Yesanguan, vor kurzem aus der Kommunistischen Partei ausgeschlossen und aller seiner Ämter enthoben wurde, weil er die Parteiregeln missachtet hatte, als er die Einladung seines Klienten zum Dinner annahm und weil er eine Kellnerin dazu gezwungen hatte, mit ihm zu baden.

Behinderung der Aufklärung

Über den Fall des 10. Mai wurde zu Anfang in allen chinesischen Medien berichtet und es gab eine starke, mitfühlende Reaktion in der Öffentlichkeit zu Gunsten der Kellnerin. Einige nannten sie eine Heldin. Seit kurzem setzen die chinesischen Behörden unterschiedliche Mittel ein, um die Öffentlichkeit, einschließlich der Medien, daran zu hindern, weitere Informationen über den Fall zu verfolgen.

Am 22. Mai befahl Chinas Staatsrats Informationsbüro allen Medien in China, ihre Berichterstattung über den Fall einzuschränken. Kein Reporter konnte die Verwandten der Kellnerin kontaktieren und Yesanguan, die Heimatstadt der Kellnerin ist von Leuten außerhalb der Stadt nicht mehr zu erreichen. Nach einem Bericht von Sound of Hope Radio vom 29. Mai fanden zwei Menschenrechts-Akitvisten, die am 25. Mai in Yesanguan ankamen heraus, dass die Stadt unter Kriegsrecht stand. Alle Geschäfte waren auf Anordnung der Polizei geschlossen. Li Zhou, eine von ihnen, erzählte später, dass die Polizei ihnen gefolgt sei und ihnen später befohlen habe, die Stadt zu verlassen. Laut einem Bericht von China National Radio vom 29. Mai wurden zwei Reporter, eine Frau von der „Beijing News“ und ein Mann vom „Nanfang People’s Magazine“ einen Tag vorher von fünf, sechs unbekannten Männern angegriffen, als sie die Großeltern der Kellnerin interviewen wollten. Ihnen wurden die Notizbücher weggenommen und ihre Film- und Tonaufnahmen vernichtet.

Gefahr für das Opfer

Die beiden Pekinger Rechtsanwälte der Kellnerin haben die Stadt inzwischen auch verlassen. Die Behörden gaben die neuen Rechtsanwälte bekannt und bestätigten, dass die Unterwäsche, welche die Kellnerin am Tattag trug von ihrer Mutter gewaschen worden sei, was sie als forensische Beweisstücke für die Verteidigung unbrauchbar machte.

In Anbetracht der offiziellen Erklärung vom 31. Mai, warnen Rechtsexperten in China, dass die Anklage gegen die Kellnerin unverändert geblieben sei. Zhu Mingyong und Pu Zhigiang, zwei Rechtsanwälte aus Peking, haben getrennt voneinander im Internettagebuch herausgestellt, dass es so etwas wie „exzessive Selbstverteidigung“ in Chinas Strafgesetz nicht gebe und dass die Anklage gegen Deng Yujiao immer noch auf „vorsätzliches Töten“ laute. Laut Pu Zhiginag kommt noch hinzu, dass die Behörden Deng direkt nach dem Vorfall für psychisch krank erklärt hatten – eine Behauptung, die Dengs frühere Verteidiger immer wieder erfolglos zurückwiesen. Die Frau ist immer noch dem Risiko harter Strafen nach dem Strafgesetz Chinas ausgeliefert, einschließlich der Todesstrafe.

Originalartikel (englisch): http://www.theepochtimes.com/n2/content/view/17648/

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