Aktuelle Nachrichten – Europa
17.06.2009
Bern – Der Bundesrat hat am Mittwoch ein Abkommen mit Deutschland zur Wehrpflicht der Doppelbürger geschlossen. Demnach muss der Militärdienst grundsätzlich im Wohnsitz-Land geleistet werden, bis zum 19. Lebensjahr besteht jedoch ein Wahlrecht, wie das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) mitteilte. Werden die militärischen Pflichten in Deutschland erfüllt, so ist der Wehrdienstleistende in der Schweiz weder wehr- noch ersatzpflichtig. Entsprechende Abkommen bestehen schon mit Frankreich, Österreich und Italien. Das Abkommen mit Deutschland muss von beiden Ländern noch unterzeichnet werden. Laut VBS leben über 44.000 schweizerisch-deutsche Doppelbürger in Deutschland. Die Zahl der in der Schweiz lebenden Doppelbürger ist nicht erfasst, da diese in der Statistik als Schweizer Bürger gelten. (AP)