München - Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Popularklage gegen die Verkürzung der Gymnasialzeit von neun auf acht Jahre zurückgewiesen. In seiner am Mittwoch verkündeten Entscheidung heißt es, das Vorhaben sei mit der bayerischen Verfassung vereinbar. Dem elterlichen Erziehungsrecht und den Grundrechten der Kinder stehe ein eigenständiger Erziehungsauftrag des Staates gegenüber. Und bei dessen Ausgestaltung habe der Gesetzgeber einen weiten Spielraum.
Die Stundentafeln des so genannten G8 enthalten nach Feststellung der Verfassungsrichter keine Festlegungen, die die Grenzen des Unzumutbaren überstiegen. Zwar werde bei der auf acht Jahre verkürzten Schulzeit auch Nachmittagsunterricht erforderlich. Dieser bewege sich aber in einem vertretbaren Rahmen. Zudem gebe es für Wiederholer einer Jahrgangsstufe, die in das G8-System wechseln müssten, ausreichende Härtefallregelungen.
(AP)
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