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Airlines im Prinzip für Gepäcksicherung verantwortlich

DAPD

12.07.2006

Braunschweig - Die Fluggesellschaften sind nach einer Gerichtsentscheidung für die Sicherung des aufgegebenen Gepäcks auf Flughäfen verantwortlich. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat jedoch zugleich acht amtliche Bescheide über diese Verpflichtung aus rechtlichen Gründen aufgehoben, wie es am Mittwoch mitteilte. Damit gaben die Richter acht Klagen von Fluggesellschaften gegen das Luftfahrt-Bundesamt statt und erklärte deren Bescheide für rechtswidrig.

Das Amt hatte die Ergänzung der Flugsicherheitspläne der Airlines um den Punkt Gepäck auf Flughäfen verlangt. Den Bescheiden sei nicht zu entnehmen, welche Maßnahmen die Fluggesellschaften zur Sicherung des Gepäcks zu ergreifen hätten, urteilten die Braunschweiger Richter. Sie seien nicht konkret genug und damit aus formellen Gründen rechtswidrig. Fünf Klagen weiterer Fluggesellschaften gegen Bescheide des Luftfahrt-Bundesamtes sind in Braunschweig noch anhängig.

Nach Angaben von Justizsprecher Harald Meyer zweifelte die Zweite Kammer des Gerichts außerdem die Verfassungsmäßigkeit des Luftsicherheitsgesetzes an. Das Gesetz regelt die Kompetenzen von Bund und Ländern neu.

Das Luftsicherheitsgesetz war unter dem Eindruck der Terrorangriffe vom 11. September 2001 in den USA und der Entführung eines Motorseglers am 5. Januar 2003 in Frankfurt am Main geschaffen worden. Danach war dem Verteidigungsminister die Befugnis erteilt worden, über den Abschuss eines von Terroristen gekaperten Flugzeugs zu entscheiden. Dies erklärte das Bundesverfassungsgericht danach für verfassungswidrig.

(Aktenzeichen: 2 A 301/05 und weitere)

(AP)

 

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