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Bagatelldelikt Altenpflegerin verliert Arbeitsplatz wegen sechs Maultaschen

DAPD

16.10.2009

Radolfzell – Wegen der Mitnahme von sechs übriggeblieben Maultaschen hat eine Altenpflegerin ihren Arbeitsplatz verloren. Das Arbeitsgericht Radolfzell entschied am Freitag, die fristlose Kündigung der 58-Jährigen durch ein Altenheim in Konstanz sei gerechtfertigt. Ihre Klage auf Wiedereinstellung wurde abgewiesen.

Die Frau war im April nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit entlassen worden, weil sie mehrere Stücke der schwäbischen Spezialität für den eigenen Verzehr mit nach Hause genommen hatte. Es habe sich um übriggebliebenes Essen gehandelt, hatte die 58-jährige Pflegerin zu ihrer Verteidigung betont. Sie habe vier Maultaschen mitgenommen. Zudem hätten auch andere Beschäftigte schon Essen mitgenommen.

Das Gericht sah es nun durch Zeugenaussagen als erwiesen an, dass die Frau sechs Maultaschen mitgenommen hatte. Sie habe damit gegen eine Anweisung der Heimleitung verstoßen, wonach Essensreste nicht vom Personal mitgenommen werden dürften. Der Träger des Heims hatte von einem Diebstahl gesprochen, der das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und der Mitarbeiterin zerrüttet habe, der 58-Jährigen zuerst aber auch 18.000 Euro als Abfindung angeboten. Ein vom Gericht vorgeschlagener Vergleich mit einer Abfindung in Höhe von 25.000 Euro war von der Frau abgelehnt worden.

Kündigungen wegen Bagatelldelikten sorgen immer wieder für Schlagzeilen. Demnächst verhandelt das Bundesarbeitsgericht den Fall einer Berliner Kassiererin, der wegen zweier Leergutbons im Wert von 1,30 Euro gekündigt worden war. (AP)

 

 

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