Hamburg – Für den Gesetzgeber ist Wasser nicht gleich Wasser: So enthält Mineralwasser nur Stoffe natürlichen Ursprungs, muss direkt an der Quelle abgefüllt werden und ist eine geschützte Bezeichnung. Jedes Mineralwasser, ob billig oder teuer, muss vor allem ein Kriterium erfüllen: Es braucht als einziges deutsches Lebensmittel eine amtliche Zulassung.
Bei natürlichem Mineralwasser ist der spezielle Mix an Mineralstoffen von Quelle zu Quelle verschieden. Auch der Kohlensäuregehalt ist unterschiedlich. Weil die Zusammensetzung der Böden in jeder Region anders ist, gleicht kein Nass dem anderen.
Tafelwasser dagegen ist kein Naturprodukt. Es wird industriell hergestellt und ist lediglich Trinkwasser wie zum Beispiel das Leitungswasser mit Zusätzen wie Meersalz oder Kohlensäure. Quellwasser kommt zwar auch aus unterirdischen Vorkommen, braucht aber keine amtliche Anerkennung. (AP)