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Regierung beschließt Eckpunkte der Unternehmens­steuerreform

Steuerlast für Kapitalgesellschaften soll von 38,6 Prozent auf 29,2 Prozent sinken - Steinbrück verspricht neue Jobs

AP
12.07.2006

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück während der Pressekonferenz in Berlin am Mittwoch, 12. Juli 2006. (AP Photo/Jan Bauer)

Berlin - Die Bundesregierung hat zentrale Punkte der für 2008 geplanten Unternehmenssteuerreform beschlossen. Demnach soll die Steuerlast für Kapitalgesellschaften von gut 38,6 Prozent auf 29,2 Prozent sinken. Finanzminister Peer Steinbrück bekräftigte am Mittwoch in Berlin das Ziel, hiesige Firmen im internationalen Steuerwettbewerb zu entlasten und zu Investitionen zu animieren. Zudem soll erreicht werden, dass sie Gewinne stärker als bisher in Deutschland versteuern und nicht im Ausland.

«Wenn wir nichts tun, werden immer mehr Investitionen und Kapital abfließen. Die Steuerbasis würde immer schmaler», warnte er. Die Unternehmenssteuerreform werde indirekt neue Arbeitsplätze schaffen, versprach der SPD-Politiker, wollte aber keine genaue Prognose wagen. Im Entstehungsjahr wird die Reform Bund und Länder mit rund fünf Milliarden Euro belasten.

Dies stieß beim Deutschen Gewerkschaftsbund und der SPD-Linken auf Kritik. «Die Unternehmensteuer muss vollständig gegenfinanziert werden. Es gibt keinen triftigen Grund, die Unternehmen noch weiter zu entlasten», erklärte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki. Ernst Dieter Rossmann, Sprecher der Parlamentarischen Linken der SPD-Fraktion, sagte, angesichts einer angepeilten Entlastung von fünf Milliarden Euro könne niemand ernsthaft von weitgehender Aufkommensneutralität sprechen.

Die Wirtschaft sprach von einer brauchbaren Diskussionsgrundlage, verlangte aber eine weiter gehende Senkung der Steuerlast auf 25 Prozent. Zugleich wandten sich die Verbände gegen Überlegungen der Koalition, die Bemessungsgrundlage um Posten wie Zinsen sowie Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren zu verbreitern. Letzteres kritisierte auch die FDP.

Laut dem Konzept werden die von den Ländern erhobene Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer, die Städten und Gemeinden zufließt, durch eine föderale und kommunale Unternehmenssteuer ersetzt. In Richtung der Kommunen, die um ihre Haupteinnahmequelle fürchten, sagte Steinbrück, für sie ändere sich am derzeitigen System nichts. Ihnen bleibe auch künftig eine wirtschaftskraftbezogene Steuer mit eigenem Hebesatzrecht. Doch sei es sein Plan, die Bemessungsgrundlage beider Steuern zu vereinheitlichen. Dabei könnten etwa Pachten, Zinsen oder Leasingraten einbezogen werden.

Die Linkspartei beklagte, Steuersenkungen hätten noch nie Jobs geschaffen, und geißelte die Regierung als «Steuersenkungsbüttel» der Wirtschaft. Die Grünen warnten vor milliardenschweren Risiken für die öffentlichen Haushalte, die am Ende die Bürger ausbaden müssten.

Minister Steinbrück wandte sich gegen Forderungen nach einer Steuerentlastung für Personengesellschaften, die Einkommensteuer zahlen. Dafür bestehe grundsätzlich kein Bedarf, denn neun von zehn Personengesellschaften zahlten bereits jetzt weniger als 30 Prozent Steuern und stünden daher vergleichsweise günstig da. Für die übrigen würden Entlastungsmöglichkeiten geprüft, sagte der Minister. Im Gespräch seien eine Investitionsrücklage oder eine generelle Begünstigung des im Unternehmen einbehaltenen Gewinns.

Gesetzentwurf im Herbst

Steinbrück sagte, die Arbeitsgruppe zur Unternehmenssteuerreform solle bis September weitere Details aushandeln; ab Oktober werde ein Gesetzentwurf erstellt.

Weitere Entlastungsschritte schloss der Minister aus. Aus SPD-Sicht werde keine zweite Stufe folgen, mit der die Steuerlast für Kapitalgesellschaften noch weiter - etwa auf die Marke 25 Prozent - gedrückt würde.

Für die Aktienbesitzer und Kontoinhaber will die große Koalition zudem eine Abgeltungssteuer von zunächst 30 und später 25 Prozent einführen. Damit werden die Steuern auf Dividenden, Spekulationsgewinne und Zinsen direkt von der Bank an den Staat abgeführt.

 

(AP)

 

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