Frankfurt/Main - Für viele der rund zwei Millionen Studierenden in Deutschland steht zu Beginn des Wintersemesters weniger die Frage im Mittelpunkt, wie anstehende Seminararbeiten geschrieben und mündliche Prüfungen bewältigt werden sollen. Höchste Priorität hat das Geld: Miete, Bücher, Lebensunterhalt, Freizeit. Nicht zuletzt auch seit der Einführung von Studiengebühren in einigen Bundesländern.
Das Deutsche Studentenwerk (DSW) nennt die Studienfinanzierung eine klassische Mischfinanzierung: Eltern, Jobben, BAföG - also staatliche Ausbildungsunterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - oder Stipendien sind die Quellen, die das studentische Budget hauptsächlich speisen.
Grundsätzlich gilt: Studienfinanzierung ist Familiensache. Eltern sind ihrem Nachwuchs gegenüber verpflichtet, Unterhalt während der Ausbildung bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss zu leisten. Auch dann, wenn die Kinder schon volljährig sind. Erst wenn diese Last die Möglichkeiten der Familie übersteigt, springt der Staat ein und gewährt je nach Elterneinkommen Studenten-BAföG.
Adressat von BAföG-Anträgen ist eines der bundesweit 61 Studentenwerke am jeweiligen Hochschulort. Auch wenn es nicht um BAföG geht, empfiehlt das DSW Studierenden den Gang zu einem der Werke: Die Studentenwerke bieten mehr als nur BAföG. Sie beraten die Studierenden in allen Fragen der Studienfinanzierung. «Und zwar so umfassend, unabhängig und individuell wie niemand sonst», betont DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde.
Das BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt, wobei die Gesamtschuld nicht mehr als 10.000 Euro beträgt. Der Höchstsatz liegt nach Angaben des Studentenwerks monatlich bei 585 Euro. Bei der Berechnung werden das Einkommen der Eltern und das eventuelle Vermögen des Hochschülers berücksichtigt. Welche genauen Freibeträge abgezogen werden, hängt von vielen Faktoren ab. Auch kann ein Student bis zu 350 Euro monatlich selbst dazu verdienen. Wie lange man eine BAföG-Förderung erhält, richtet sich nach der Regelstudienzeit des jeweiligen Fachs.
Etwa fünf Jahre nach Ende des Studiums flattert dann ein Brief vom Bundesverwaltungsamt ins Haus. Die Behörde ist zuständig für die Rückzahlung, bei der es aber auch einige Sonderregelungen zu Gunsten des BAföG-Empfängers gibt. Je nach Studiendauer oder Erfolg verringert sich die monatliche Rückzahlung. In jedem Fall richtet sich die Rate nach dem tatsächlichen Verdienst.
Bei Krediten genau hinschauen und Folgen abschätzen
Zwar erhalten derzeit mehr als eine halbe Million Studenten den Klassiker der Studienfinanzierung. Wer aber beim BAföG leer ausgeht und trotz anderer Quellen den Lebensunterhalt nicht aufbringen kann, rennt seit einiger Zeit bei vielen Banken offene Türen ein. Denn staatliche und private Banken bieten Studienkredite mit besonderen Konditionen an. Meistens liegen die Zinsen deutlich niedriger als bei sonstigen Ratenkrediten. Außerdem müssen die Studenten nicht die üblichen Sicherheiten bringen.
Allerdings raten Verbraucherschützer und auch das Studentenwerk dazu, sich über die Konsequenzen eines Studienkredits im Klaren zu sein: Denn bei solchen Angeboten häuft sich im Laufe eines Studiums eine große Finanzlast an, die später in jedem Fall abgestottert werden muss. Das DSW hält Studienkredite als ergänzende Finanzierung für geeignet. Allerdings sollte man nur für bestimmte Phasen des Studiums, etwa zum Examen, seine Unterschrift unter eine Kreditvereinbarung setzen. Oberste Gebote sind darüber hinaus Angebotsvergleich und sorgfältige Beratung.
Eine vergleichsweise komfortable Form der Studienfinanzierung ist ein Stipendium eines der elf Begabtenförderungswerke. Die Bundesregierung stellt diesen Einrichtungen zur Förderung besonders talentierter Hochschüler und Promovierender derzeit 80,5 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Ein Stipendium wird in Anlehnung an die BAföG-Richtlinien berechnet und muss nicht zurückgezahlt werden.
Das größte und älteste Werk ist die Studienstiftung des deutschen Volkes mit rund 6.500 Stipendiaten. Sie ist politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig. Daneben gibt es noch weitere Werke, etwa solche der Kirchen oder den Parteien oder Gewerkschaften nahe stehende Institutionen.
Wer zum Beispiel in die Förderung der Studienstiftung aufgenommen werden will, muss vorgeschlagen werden. Bei Schülern liegt dieses Recht etwa beim Schulleiter. «Danach folgt ein zweitägiges Auswahlseminar, bei dem die Kandidaten einen Vortrag halten und sich einem Einzelgespräch stellen müssen», erklärt Cordula Avenarius von der Studienstiftung. Eine unabhängige Prüfungskommission entscheide dann über die Aufnahme.
In den Genuss einer solchen Förderung kommt im Vergleich zur Zahl aller Studenten mit derzeit 0,6 Prozent nur ein Bruchteil. Immerhin plant die Bundesregierung nach Avenarius' Worten, diesen Anteil bald auf ein Prozent zu steigern.
http://www.studentenwerke.de
http://www.das-neue-bafoeg.de
http://www.begabte.de
(AP)



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