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Datenschützer sehen Privatsphäre zunehmend bedroht

Mit Digitalisierung aller Lebensbereiche seien Gefahren für informationelle Selbstbestimmung verbunden

AP
09.03.2007

Erfurt – Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sehen die Privatsphäre der Bürger zunehmend bedroht. „Wir sind auf dem Weg in eine Überwachungsgesellschaft“, sagte der Datenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt, Harald von Bose, am Freitag nach einer gemeinsamen Konferenz in Erfurt. Die beobachtungsfreien Räume würden immer enger. Seit dem 11. September 2001 habe sich ein Ungleichgewicht zu Lasten der Freiheitsrechte der Bürger herausgebildet.

Die Datenschützer kritisierten unter anderem Pläne zu heimlichen Online-Durchsuchungen privater Computer, zur Vorratsdatenspeicherung und zur Zwangsidentifikation im Internet. In jüngster Zeit geäußerte Forderungen nach einer öffentlich zugänglichen Sexualstraftäterdatei lehnten sie als verfassungswidrig ab.

Mit der Digitalisierung aller Lebensbereiche seien zunehmende Gefahren für das informationelle Selbstbestimmungsrecht verbunden, betonten die Datenschützer. So habe das Bundesjustizministerium zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung aller Telekommunikationsdaten für sechs Monate einen Referentenentwurf vorgelegt, der weit über die europarechtliche Umsetzungsverpflichtung hinausgehe, erklärte der thüringische Datenschutzbeauftragte Harald Stauch. Dabei solle nämlich auch die Möglichkeit zur anonymen E-Mail-Kommunikation abgeschafft werden.

Wer öffentlich zugängliche E-Mail-Dienste nutzen wolle, werde zur Angabe seines Namens und der Adresse verpflichtet. Diese Angaben sollten außerdem einer Vielzahl von Behörden zum Online-Abruf zur Verfügung gestellt werden, darunter Polizei, Staatsanwaltschaften, Nachrichtendienste oder Zoll.

Die Konferenz forderte die Bundesregierung auf, die Umsetzung der Europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zumindest so lange zurückzustellen, bis der Europäische Gerichtshof über deren Rechtmäßigkeit entschieden habe.

Viele Bürger wüssten nicht, dass durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Identifikationspflicht dann in jedem privaten Computer ein Trojaner eingeschleust werden könne, um die gewünschten Auskünfte zu liefern, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Die Befugnisse des Staates breiteten sich aus wie ein Ölfleck: Erst werde das Argument der Terrorismusbekämpfung ins Feld geführt, dann kämen andere Verwendungsmöglichkeiten an die Reihe, und zuletzt habe jedes Finanzamt Zugriff auf Privatkonten, kritisierte Schaar.

Keine heimliche Online-Durchsuchung

Nachdem der Bundesgerichtshof entschieden habe, dass es für heimliche Online-Durchsuchungen von privaten Computern keine Rechtsgrundlage gebe, würden nun vermehrt Forderungen nach einer solchen Rechtsgrundlage laut, kritisierten die Datenschützer. Unter anderem habe Thüringen einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht. Die Datenschutzbeauftragten sprachen sich entschieden gegen solche Maßnahmen aus, weil dabei der unantastbare Kernbereich privater Lebensführung gefährdet werde. Der Staat dürfe nicht jede neue technische Möglichkeit zur Ausforschung einsetzen, auch wenn wichtige Belange betroffen seien. Es müsse ein Raum der Privatsphäre bleiben, der nicht durch heimliche staatliche Überwachungsmaßnahmen ausgehöhlt werden dürfe, betonten die Datenschützer. (AP)

 

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