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LEHMAN BROTHERS

Luzerner Kantonalbank kommt Lehman-‌Geschädigten entgegen

AP
26.09.2008

Luzern – Nach der Credit Suisse kommt auch die Luzerner Kantonalbank (LUKB) Kunden teilweise entgegen, die mit strukturierten Produkten von Lehman Brothers geschädigt wurden. Demnach garantiert die Bank für alle Kunden, die solche Produkte in einem LUKB-Depot haben und deren Gesamtvermögen auf Konti und Depots bei der LUKB weniger als 100.000 Franken beträgt, den vollen Kapitalschutz auf den Zeitpunkt des Verfalls.

Diese Lösung entspreche für die Kleinanleger einer Entschädigung von 100 Prozent durch die Luzerner Kantonalbank, obwohl die Bank dazu rechtlich nicht verpflichtet sei, teilte die Bank am Freitagabend weiter mit. Konzernchef Bernard Kobler sagte gemäss der Mitteilung: „Wir haben uns genügend Zeit genommen, um diese Situation sorgfältig abzuklären und verstehen, dass unsere Kunden ungeduldig und zum Teil enttäuscht reagiert haben.“

Nach der Analyse der eingetroffenen Kundenreaktionen habe man festgestellt, dass es Härtefälle gebe. Jetzt wollen man unbürokratisch handeln und den Kleinanlegern rasch eine gute Lösung anbieten. Fälle von Kunden, die über der Vermögenslimite von 100.000 Franken liegen und mehr als 20 Prozent ihres Vermögens in Lehman Brothers-Produkten investiert haben, will die Bank individuelle Entschädigungsvorschläge unterbreiten, wie es weiter heisst. Für alle anderen Anleger werde die Luzerner Kantonalbank ihre bisherige Politik weiterführen und in Einzelfällen, bei denen der LUKB Fehler unterlaufen seien, zusammen mit den Kunden eine individuelle Lösung suchen. (AP)

 

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