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GESETZGEBER AM ZUG

Straßburg kritisiert eingeschränktes Sorgerecht für ledige Väter

Kläger aus Pulheim vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte erfolgreich

AP
03.12.2009

Unverheiratete Väter haben gegen den Willen der Mutter in Deutschland bisher keinen Anspruch auf das Sorgerecht. Die Straßburger Richter sehen darin eine Diskriminierung lediger Väter und damit eine Verletzung der Menschenrechtskonvention. Foto: AP Photo/Martin Meissner

Straßburg/Berlin – Mit einem wegweisenden Sorgerechts-Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ledigen Vätern in Deutschland mehr Rechte zugesprochen und die Bundesregierung in Zugzwang gebracht. Die Straßburger Richter gaben in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil dem Vater einer nichtehelichen Tochter aus Pulheim bei Köln recht, der das gemeinsame Sorgerecht verlangt und sich gegenüber geschiedenen Vätern benachteiligt sah. Das Bundesjustizministerium kündigte an, die Gesetzeslage zu überprüfen.

In der Kritik steht die Regelung, nach der unverheiratete Väter gegen den Willen der Mutter in Deutschland keinen Anspruch auf das Sorgerecht haben. Die Straßburger Richter sehen darin eine Diskriminierung lediger Väter und damit eine Verletzung der Menschenrechtskonvention.

Der Kläger, der mit seiner Ex-Freundin eine Tochter hat, war vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht gescheitert. Zwar gibt es eine Besuchsregelung, ein gemeinsames Sorgerecht lehnt die Ex-Freundin aber ab. Der Kläger verwies darauf, dass geschiedene Väter im Gegensatz zu ihm auch gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht erstreiten können.

Nach Scheidungen müssen Gerichte handeln

Die Straßburger Richter räumen zwar ein, dass Sorgerechtsstreitigkeiten Kinder verunsichern können. Doch dies sei auch nach Scheidungen der Fall, und hier seien die Gerichte verpflichtet, die Streitigkeiten zu lösen. Die Klage des Vaters auf Schmerzensgeld wurde allerdings abgewiesen; die Bundesregierung muss ihm aber die Verfahrenskosten von rund 7.000 Euro erstatten.

Das Bundesjustizministerium erklärte, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung. Dennoch werde „die Debatte über gesetzgeberische Änderungen jetzt sorgfältig und mit Hochdruck“ geführt, sagte Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

Bei der Kindschaftsrechtsreform von 1998 sei der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass es dem Kind mehr schadet als nützt, wenn die gemeinsame Sorge gegen den Willen der Mutter erzwungen werde. Ob dies angesichts der sich Familien- und Lebensformen noch der Fall sei, werde derzeit überprüft. Mit Ergebnissen sei aber erst Ende 2010 zu rechnen.

Die Unions-Bundestagsabgeordneten Michael Grosse-Brömer und Ute Granold schlugen einen rechtlichen Anspruch auf ein gemeinsames Sorgerecht für unverheiratete Väter vor, wenn dies im Interesse des Kindes liege. Das Kindeswohl müsse bei einer Reform aber uneingeschränkt an erster Stelle stehen, forderte die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU).

„Langjährige Diskriminierung beseitigt“

Kläger-Anwalt Georg Rixe begrüßte das Urteil, das „die langjährige Diskriminierung der Väter“ beseitige. Rixe forderte, der Gesetzgeber müsse eine Neuregelung nach dem Vorbild der meisten europäischen Staaten schaffen, wo die gemeinsame Sorge automatisch ab Feststehen der Vaterschaft eintrete. Sein Mandant habe bisher weder ein Auskunfts- oder Mitspracherecht in der Schule noch bei medizinischen Problemen seiner Tochter, sagte Rixe.

Auch der Deutsche Familiengerichtstag begrüßte das Urteil und erklärte, unverheiratete Väter seien bislang relativ rechtlos gewesen. „Eine Änderung war hier schon lange mit Nachdruck gefordert worden“, sagte die stellvertretende Vorsitzende Isabell Götz der AP. (AP)

 

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