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FRÜHKINDLICHE FÖRDERUNG

„Illegale“ Kinder sollen Kindergarten und Schule besuchen

Ausländerbeauftragte Böhmer will Meldepflichten von Kindergärten und Schulen begrenzen

AP
05.03.2010

Berlin (apn) Die Kinder von „Illegalen“ sollen in Deutschland Kindergarten und Schule besuchen können, ohne dass ihre Familien die Entdeckung durch die Ausländerbehörde fürchten müssen. Die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer, verwies am Freitag in Berlin darauf, dass bislang in den meisten Ländern der Zugang von Kindern ohne Aufenthaltstitel nicht eindeutig geregelt ist. Sie will nun erreichen, dass die Meldepflichten der Schulen und Kindergärten gegenüber den Ausländerbehörden aufgehoben werden.

Auf einer Veranstaltung katholischer Institutionen in Berlin sagte sie, sie wolle sich bei den Kultusministern dafür einsetzen, dass diesen Kindern zumindest ein Recht auf den Schulbesuch eingeräumt werde. Union und FDP hätten schon im Koalitionsvertrag vereinbart, „dass Übermittlungspflichten so geändert werden, dass der Schulbesuch von Kindern generell ermöglicht wird“. Mit dieser Änderung begingen Schulleiter kein Dienstpflichtvergehen mehr, wenn sie bei Bekanntwerden einer Anmeldung eines statuslosen Kindes dieses nicht der zuständigen Ausländerbehörde meldeten, sagte die CDU-Politikerin.

Schwieriger sei es, den illegal in Deutschland lebenden Kinder den Besuch des Kindergartens zu ermöglichen. Nach dem Sozialgesetzbuch setze der Besuch des Kindergartens zumindest eine Duldung voraus. Bislang müsse das Jugendamt den Aufenthaltstatus eines Kindes prüfen, wenn ein Antrag auf einen Kindergartenplatz vorliege. Ähnlich wie für die Schulen will Böhmer die Pflichten gegenüber der Ausländerbehörde streichen. „Weil ich weiß, wie wichtig die frühkindliche Förderung ist, werde ich mich dafür einsetzen, dass über den Koalitionsvertrag hinaus auch der Kindergarten-Besuch ermöglicht wird – auch den Kindern ohne Papiere“, versicherte Böhmer. (AP)

 

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