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JAGD AUF NEBENVERDIENST

Ferienjobs am besten mit Lohnsteuerkarte

Selbst kümmern, dann bleibt am meisten übrig – Tipps für Schüler und Studenten

Berrit Gräber
AP
17.06.2010

Berlin (apn) Die Sommerferien sind in vielen Bundesländern zum Greifen nahe. Für Schüler und Studenten ist damit die Jagd auf einen Nebenverdienst eröffnet. Wer das Glück hat, einen der heiß begehrten Ferienjobs an Land zu ziehen, weiß oft nicht: Landet der Lohn eigentlich voll in meiner Tasche? Auch die Eltern und Bekannten können meist nicht weiterhelfen bei Fragen wie: Sind Ferienjobber steuerpflichtig? Und wenn ja, wickelt der Chef alles für mich ab?

Finanziell am besten fahren Ferienjobber, wenn sie sich vor Arbeitsbeginn in Eigeninitiative eine Lohnsteuerkarte zuzulegen, wie Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin erklärt. Damit geht nichts verloren vom Verdienst. Die Lohnsteuerkarte kann man kostenfrei beim Einwohnermeldeamt bekommen.

Wer ohne Lohnsteuerkarte auftaucht, dem zieht der Chef in der Regel pauschal 25 Prozent vom Bruttolohn fürs Finanzamt ab. „Das macht oft am wenigsten Aufwand in den Firmen“, weiß Käding. Pech für den Ferienjobber, der sich vorher nicht schlau gemacht hat. „Obwohl die Einnahmen der Schüler meist unter dem Betrag liegen, ab wann Einkommensteuern zu bezahlen sind, werden oft Steuern an das Finanzamt abgeführt“, sagt Käding. Das müsse nicht sein. Hier einige Tipps:

Wie steht es um die Steuer?

Für Schüler und Studenten ist es am günstigsten, wenn sie eine Lohnsteuerkarte abgeben. Ihr Verdienst wird dann individuell besteuert. Damit kriegen die jungen Leute ihr Geld unterm Strich brutto für netto, also ohne Einbußen. Bleibt der Ferienjobber unter einem Jahresbruttoverdienst von 10.680 Euro, kann er sich die einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag im nächsten Jahr vom Finanzamt zurückholen. Auch wenn es etwas Mühe macht, lohnt es sich. Eine vereinfachte Einkommensteuererklärung reicht aus.

Erst ab einem monatlichen Bruttoverdienst von 890 Euro werden in der Lohnsteuerklasse I überhaupt Lohnsteuern fällig, erklärt der Steuerzahlerbund.

Was ist mit Sozialabgaben?

Kurzzeitige Ferienjobs sind sozialversicherungsfrei, egal wie viel verdient wird. Schüler und Studenten bekommen keine Beiträge abgezogen für Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Einzige Voraussetzung: Die Beschäftigung dauert von vorneherein nicht länger als 50 Arbeitstage im Jahr oder zwei Monate, wie die Deutsche Rentenversicherung erläutert. Ob die Zeit an einem Stück oder über die Ferien verteilt in Anspruch genommen wird, ist egal. Mehrere Jobs dieser Art in einem Kalenderjahr werden zusammengerechnet.

Wie läuft es in Dauerjobs?

Ab 50 Tagen im Jahr oder zwei Monaten am Stück fallen Sozialabgaben an sowie Steuern. Dann kann vom Ferienjob keine Rede mehr sein. Der Arbeitgeber kann dann die Pauschalbesteuerung wählen: Entweder zieht er die Pauschsteuer von 2 Prozent vom Bruttolohn ab oder eine pauschale Lohnsteuer von 20 Prozent.

Schüler in ihren letzten Ferien sollten ihren Arbeitgeber darüber informieren: Schließt sich an den Ferienjob eine Berufsausbildung an, wird auch schon die Aushilfszeit sozialversicherungspflichtig. Schlimmstenfalls müssen sie sonst nachzahlen, warnt Käding.

Worauf müssen Eltern achten?

Verdienen Tochter oder Sohn mehr als 8.924 Euro (8.004 Euro Lohn plus 920 Euro Werbungskostenpauschale) im Kalenderjahr, steht das Kindergeld für die Eltern auf dem Spiel. Wird diese Grenze nur um einen Euro überschritten, müssen die Eltern das Kindergeld für das gesamte Jahr zurückzahlen. Darüber hinaus verlieren sie ihren eigenen Kinder- und Betreuungsfreibetrag bei der Steuer, die Kinderzulage bei Riester-Rente und Eigenheimzulage sowie im Öffentlichen Dienst den Anteil am Ortszuschlag.

Was gilt bei staatlicher Unterstützung?

Studenten, die BAföG bekommen, sollten die Grenze von 400 Euro pro Monat einhalten, mahnt das Deutsche Studentenwerk zur Vorsicht. Sonst kann die Ausbildungsförderung gekürzt werden. Hilfebedürftige Schüler, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, dürfen ab diesen Sommerferien bis zu 1.200 Euro für Ferienjobs von höchsten vier Wochen pro Jahr anrechnungsfrei behalten.

Was ist mit Versicherungen?

Jobbende Schüler können normalerweise bei der Krankenversicherung ihrer Eltern mitversichert bleiben. In den Semesterferien kann der Student 40 Stunden die Woche arbeiten, ohne dass sein Anspruch auf die Familienversicherung der Eltern entfällt – wenn über das Jahr gerechnet nicht mehr als 4.800 Euro verdient werden. Die beitragsfreie Familienversicherung für Studierende gilt bis zum 25. Lebensjahr. (AP)

 

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