Aktuelle Nachrichten – Deutschland
05.04.2009
Berlin – Die EU-Kommission will nach Angaben des CSU-Europaabgeordneten Manfred Weber erreichen, dass Asylbewerber in Deutschland künftig Hartz-IV-Leistungen erhalten. Eine derzeit im Europaparlament diskutierte Richtlinie sehe vor, dass Asylbewerber die gleichen Leistungen erhielten „wie jemand, der jahrzehntelang Steuern und Sozialabgaben bezahlt hat“, kritisierte der Abgeordnete in der „Bild am Sonntag“. Das sei nicht akzeptabel.
Das Bundessozialgericht hat erst Ende vergangenen Jahres entschieden, dass Asylbewerber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Die „BamS“ schrieb, die Richtlinie der EU-Kommission, die im Mai verabschiedet werden solle, sehe vor, dass in Deutschland Asylbewerber gesetzlich Sozialhilfeempfängern gleichgestellt werden müssten. Außerdem sollten Asylbewerber bereits nach sechs Monaten statt nach zwölf Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen.
Der innenpolitische Sprecher der Konservativen im EU-Parlament (EVP), Weber, sagte dem Blatt: „Millionen Menschen in Deutschland haben Angst um ihren Arbeitsplatz, und da will die EU Flüchtlinge früher auf den Arbeitsmarkt lassen. Das kann man doch niemandem erklären!“ Als Konsequenz aus der Richtlinie bekämen alle Asylbewerber Hartz IV – „mit allen Zusatzleistungen“.
Auch der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann sagte: „Das europäische Vorhaben, die Leistungsansprüche von Asylbewerbern auf das nationale Sozialhilfeniveau anzuheben, ist der falsche Weg.“ Von der Neuregelung gehe eine Sogwirkung aus: „Je höher die Sozialleistungen in einem Mitgliedsstaat, um so attraktiver wird er für die Asylbewerber innerhalb der EU“, sagte der CDU-Politiker der Zeitung. Der CSU-Europaparlamentarier Weber argumentierte ebenfalls: „Wer die Leistungen für Flüchtlinge so massiv ausweitet, der erzeugt ja neue Anreize die Heimat zu verlassen.“
Die Linke-Fraktion im Europa-Parlament unterstützt dem Bericht zufolge die Änderung. Die Abgeordnete Gabi Zimmer sagte „Bild am Sonntag: „Das würde die Bedingungen für die Integration von Migranten klar verbessern und europaweit vereinheitlichen. Dabei geht es um armutsfeste soziale Mindeststandards für alle in Europa lebenden Menschen.“
In der Vorlage der EU-Kommission heißt es: „Bei der Berechnung des Betrags der Asylbewerbern zu gewährenden Unterstützung stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass der Gesamtbetrag, auf den sich die Asylbewerbern im Rahmen der Aufnahme gewährten materiellen Leistungen belaufen, dem Betrag der Sozialhilfe entspricht, der eigenen Staatsangehörigen gewährt wird, die eine solche Unterstützung beantragt haben.“
Das Arbeitslosengeld II besteht aus dem Regelsatz, für einen alleinstehenden Erwachsenen sind das zurzeit 351 Euro, und den Wohnkosten. Der Regelsatz für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren wird auf 246 Euro angehoben. (AP)
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