Aktuelle Nachrichten – Deutschland
28.01.2010
Stuttgart (apn) Das Land Baden-Württemberg hat im Bundesrat einen Vorstoß zur Entschärfung der Speicherung von Arbeitnehmerdaten für den Elektronischen Entgeltnachweis (Elena) gestartet. Justizminister Ulrich Goll äußerte am Donnerstag in Stuttgart massive Bedenken gegen das Vorhaben. Am besten wäre es, Elena ganz zu stoppen, sagte der FDP-Politiker. „Wenigstens aber sollte das Verfahren entschärft werden.“
Die Speicherung der Daten von Millionen Arbeitnehmern auf Vorrat stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu den Vorteilen des Verfahrens. „Wenn einkommensrelevante Daten von allen abhängig Beschäftigten gespeichert werden sollen, ohne dass feststeht, dass diese Daten im Einzelfall tatsächlich gebraucht werden, halte ich das für sehr bedenklich“, erklärte Goll. Eine solche auf Vorrat angelegte Datenbank sei verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn neben der grundsätzlichen Erforderlichkeit zum Zeitpunkt der Speicherung deren Zweck bestimmt sei.
Wenn aber eine Datenspeicherung erfolge, müssten wenigstens wirksame technische, organisatorische und rechtliche Sicherungen gegen Zweckänderungen und Datenmissbrauch gewährleistet sein. „Auch hier sind Verbesserungen möglich.“ Bei jeder staatlich organisierten Datensammlung müsse zudem damit gerechnet werden, dass ihre Nutzungsmöglichkeiten nachträglich erweitert würden. „Das habe ich bisher leider noch nicht anders erlebt“.
Ziel des an Neujahr gestarteten Projekts Elena ist es, Bürokratie einzudämmen, Arbeitgeber zu entlasten und die Antragsverfahren für Bürger zu vereinfachen. Dazu sollen die Unternehmen ab sofort alle einkommensrelevanten Informationen über ihre Mitarbeiter an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung weitergeben. Betroffen sind davon in Deutschland bis zu 40 Millionen Beschäftigte. Ab 2012 sollen dann auf dieser Datengrundlage Anträge auf Arbeitslosen-, Wohn- und Bundeselterngeld geprüft werden.
Nach der massiven Kritik am größten Datenerfassungs- und Datenvernetzungsprogramm der Bundesregierung hatte das Bundesarbeitsministerium Nachbesserungen angekündigt. So soll beispielsweise eine direkte Zuordnung von Streiktagen eines Beschäftigten dabei unmöglich gemacht werden. Der baden-württembergische Antrag im Bundesrat zielt jetzt darauf ab, dem Vorhaben mit Blick auf den Datenschutz Grenzen zu setzen. (AP)
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