Finanzen - Aktuelle Nachrichten – Bald Geldsegen für hartnäckige Steuerzahler – Berrit Gräber
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Aktuelle Nachrichten – Finanzen

Arbeitszimmer Bald Geldsegen für hartnäckige Steuerzahler

Berrit Gräber

05.08.2010

Schwein haben jene Steuerzahler die ihr Arbeitszimmer auch weiterhin angegeben haben. Foto: Hans-J. Kleinohl/www.pixelio.de
Schwein haben jene Steuerzahler die ihr Arbeitszimmer auch weiterhin angegeben haben.

Foto: Hans-J. Kleinohl/Pixelio

Berlin (apn) Etwa eine Million hartnäckige Steuerzahler dürfen sich schon bald über einen Geldsegen freuen: Wer sich getraut hatte, sein Arbeitszimmer daheim ungeniert weiter in die Steuererklärung zu packen, kriegt jetzt automatisch Geld zurück. Der Steuervorteil von bis zu 1.250 Euro pro Jahr war eigentlich seit 2007 für Millionen Bürger schon verloren. Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt er jetzt wieder, sogar rückwirkend bis 2007. Die Finanzverwaltung gebe nun richtig Gas, um die vielen offenen Steuerbescheide entsprechend abzuändern, sagt Markus Deutsch, Sprecher des Deutschen Steuerberaterverbands.

Es geht um viel Geld. Das höchstrichterliche Urteil kostet den Staat deutlich über eine Milliarde Euro, wie die Deutsche Steuergewerkschaft berechnet hat. Ihr Vorsitzender Dieter Ondracek schätzt, dass etwa eine Million Arbeitnehmer zwischen 500 und 1.000 Euro Steuern pro Jahr zurückerwarten könnten.

Die Uhr läuft. Denn für die Jahre 2007 und 2008 muss der Staat auch noch eine Verzinsung von 6 Prozent jährlich drauflegen. Das ist nach 15 Monaten Verzug unumgänglich. „Da wird sich der Fiskus beeilen, um nicht noch zusätzlich Kosten auflaufen zu lassen“, ist Deutsch überzeugt. Ein Hauptschullehrer ohne festen Arbeitsplatz in der Schule war bis nach Karlsruhe gezogen, weil er das steuerliche Aus für sein Arbeitszimmer daheim nicht akzeptieren wollte.

Noch offener Steuerbescheid? Nachschieben

Nur wer seine Kosten unbeirrt in der Steuer angegeben hatte, hat sich im Zuge des Musterprozesses jetzt auch den Nachschlag gesichert. Diese Steuerbescheide bekamen einen Vorläufigkeitsvermerk und blieben automatisch offen. „Betroffene können sich zurücklehnen und aufs Geld warten. Im Finanzamt anrufen hilft nichts“, rät Deutsch.

Wer in den vergangenen Jahren nichts geltend gemacht hat, kann dagegen nicht profitieren. Für ihn sind die Jahre verloren. Ausnahme: Wer noch in anderer Sache einen offenen Steuerbescheid aus 2009, 2008 oder 2007 hat, kann jetzt noch rasch seine Kosten nachschieben.

Für alle, die jetzt wieder den Steuervorteil nutzen wollen, aber unsicher sind, was die Voraussetzungen angeht, hier einige grundlegende Tipps: Zwar muss der Gesetzgeber jetzt erst einmal wieder eine neue Regelung auf Basis des neuen Urteils ausarbeiten. Trotzdem scheint gesichert, dass die Kosten dann abgesetzt werden können, wenn das Heimbüro Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist – ganz gleich, wie häufig der Heimarbeitsplatz genutzt wird. Das gilt also auch für Rentner mit Nebenjob, die daheim am Computer arbeiten. Wer beruflich viel auf Achse ist, darf seine Kosten jetzt ebenfalls wieder absetzen. Hauptsache, das Zimmer daheim ist für den Job zwingend nötig.

Ein ganzes Apartment nicht absetzbar

Je öfter der Steuerzahler darin arbeite, desto unproblematischer sei eine geringe private Mitnutzung des Raums, erläutert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Bei einer Privatnutzung von weniger als 10 Prozent drücke das Finanzamt generell ein Auge zu.

Was die Größe des Arbeitszimmers angeht, so gibt es keine starren Vorgaben. Soll der Raum anerkannt werden, muss er allerdings mit einer Tür abgetrennt sein. Ein Durchgangszimmer geht nicht. Die Wohnung muss außerdem so groß sein, dass noch genügend sonstiger Raum bleibt. Wer bei 48 Quadratmetern Wohnfläche ein 30 Quadratmeter großes Arbeitszimmer absetzen will, wird sich eine Abfuhr holen – Urteil hin oder her.

Letztlich kann auch die Einrichtung darüber entscheiden, ob das Zimmer vom Finanzamt steuerlich abgesegnet wird oder nicht. Beruflich Notwendiges wie der Schreibtisch, Stuhl, Regale, Bücherschrank sollten dominieren. Aber auch eine Sitzecke, Blumen und Bilder sind erlaubt. Heikel wird es, wenn Gästebett, Fernseher oder ein Kühlschrank im Arbeitszimmer stehen.

Absetzbar sind die anteilige Miete und Versicherungen, ebenso Schornsteinfeger- und Müllkosten, Aufwendungen für Lift, Strom, Wasser und Reinigung – alles bis maximal 1.250 Euro jährlich. Zusätzlich dürfen Arbeitsmittel sowie Schreibtisch, Computer und Ähnliches geltend gemacht werden. Beratung bieten alle Lohnsteuerhilfevereine vor Ort.

(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvL 13/09). (AP)

 

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