Aktuelle Nachrichten – Verbraucherschutz
15.09.2006
Frankfurt/Main - Bei vorzeitiger Kreditrückzahlung rechnen manche Banken nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hessen nicht fair ab. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass zum Beispiel hohe Berechnungsgebühren oder falsche Wiederanlagezinsen dazu führten, dass manche Kreditinstitute zu hohe Entschädigungssummen berechneten.
Wenn ein Hypothekendarlehen mit fest vereinbarter Zinsbindung vorzeitig zurückgezahlt wird, muss der Kreditnehmer die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. «Legt das Kreditinstitut das vorzeitig zurückgezahlte Geld wieder an, muss der aus der Anlage erzielte Gewinn von der Vorfälligkeitsentschädigung abgezogen werden», erläutern die Verbraucherschützer weiter.
Die Verbraucherzentrale berichten von einem Beispiel aus Frankfurt am Main: Eine Bausparkasse habe von einem Ehepaar aus der Mainmetropole eine Ablösesumme von rund 18.000 Euro verlangt, als das Paar sein Haus verkaufte. Das Ehepaar habe diese Berechnung von der Verbraucherzentrale Hessen überprüfen lassen, Ergebnis: Die Vorfälligkeitsentschädigung sei dann letztendlich 3.900 Euro geringer ausgefallen.
http://www.verbraucher.de
(AP)
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