Karlsruhe – Der Bundesgerichtshofs hat den Freispruch des NPD-Organisationsleiters Jens Pühse aufgehoben. Damit muss sich der sächsische Funktionär erneut wegen Volksverhetzung verantworten. Der Fall, in dem es um den Vertrieb von CDs geht, muss nun vor einer anderen Kammer des Landgerichts Dresden neu aufgerollt werden. Das Gericht hatte Pühse am 7. März 2007 freigesprochen.
Der 1972 geborene Politiker war zunächst Produktionsleiter, seit 2004 dann Geschäftsführer des NPD-Verlags „Deutsche Stimme“. Dort war er unter anderem für den Vertrieb von CDs verantwortlich, deren Texte die Staatsanwaltschaft teilweise als strafbare Volksverhetzung einstufte. Das Landgericht Dresden billigte Pühse jedoch zu, dass er irrtümlich von der Straffreiheit der Texte ausgegangen sei. Er habe für die umstrittenen CDs vorher ein anwaltliches Gutachten eingeholt, worin eine Strafbarkeit verneint worden war. Deshalb habe er ohne Vorsatz gehandelt.
Die Staatsanwaltschaft war jedoch der Ansicht, dass die Kooperation des Angeklagten mit den Anwälten gezielt eingesetzt wurde, um die Strafbarkeit zu umgehen. Das habe das Landgericht Dresden nicht geprüft. Die Bundesanwaltschaft hatte die Revision der Staatsanwaltschaft Dresden vertreten und ebenfalls die Aufhebung des Freispruchs beantragt. Dem folgte der Staatsschutzsenat des BGH. Eine schriftliche Begründung des Urteils lag am Donnerstag zunächst nicht vor.
Das Strafverfahren hat eine fünfjährige Vorgeschichte: Bereits 2003 ließ die Staatsanwaltschaft den Verlag „Deutsche Stimme“ und die Wohnungen von Angestellten durchsuchen. Damals wurden 8.000 CDs und 1.000 Musikkassetten beschlagnahmt. Nach Auswertung des Materials klagte die Staatsanwaltschaft Pühse an. Er habe als Produktionsleiter die CDs in Auftrag gegeben und anschließend vertrieben.
(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof 3 StR 394/07) (AP)
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